Von Frank Eckert und Thilo Baum
Heute sind wir über den Beitrag »Erstmals Gefährder ab­ge­schoben« auf »tagesschau.de« gestolpert. Dort heißt es – mit Datum vom 6. April 2017 – über eine Razzia am 9. Februar 2017 bei einem Nigerianer und einem Algerier in Göttingen: »Bei der Razzia fanden Fahnder scharf gemachte Waffen, Munition und Fahnen der Terror­miliz ›Islamischer Staat‹. Weil beide aber noch keine konkrete Straf­tat begangen hatten, sah die Generalstaatsanwaltschaft Celle keine Handhabe, sie strafrecht­lich zu verfolgen.«
Hm. Das ist seltsam. Keine konkrete Straftat? Wer nicht döst beim Lesen, denkt sofort an unerlaubten Waffenbesitz und – je nach Waffenfund – an einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Hat sich der Schreiber des »tagesschau.de«-Berichtes diese Frage nicht gestellt? Eine Staatsanwaltschaft muss da doch ermitteln. Warum steht davon nichts im Text?
Wie so oft, wenn Medien unzureichende Texte bringen – und das geschieht ja leider immer öfter –, haben wir nach­recherchiert. In diesem Fall haben wir mit der Generalstaats­an­waltschaft Celle telefoniert.
Ergebnis: Es gab in diesem Fall laut Generalstaats­an­waltschaft Celle gar keinen Waffenfund. Die »tages­schau.de«-Meldung bezie­ht sich laut der Behörde auf einen Be­richt in der »Han­no­verschen Allgemeinen« vom 22. März 2017, in dem fälschlicher­wei­se von einem Waffen­fund die Rede war. Die General­staatsan­waltschaft hatte die­se »Fake-News« bereits am 23. März 2017 korrigiert und eine entsprechende Pressemitteilung mit dem Titel »Kein Waffenfund bei den Göttinger Gefährdern« an die dpa und alle relevanten Medien geschickt. Also vor zwei Wochen. Und jetzt erzählt »tagesschau.de« die Geschichte einfach noch einmal.
In der Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft heißt es:
Bei den rein polizeilichen Maßnahmen vom 09. Februar 2017 in Göttingen sind bei den beiden Gefährdern keine Waffen oder sonstige Gegenstände gefunden worden sind, die auf die Vorbereitung eines Anschlags deuten könnten.
Belastbare Hinweise auf konkrete Vorbereitungshandlungen für einen Anschlag, zu dem sich der bzw. die Gefährder bereits entschlossen gehabt hätten, lagen bzw. liegen nicht vor.
Der Anfangsverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat oder einer sonstigen Straftat konnte daher nicht begründet werden. Deshalb waren die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht gegeben.
Aaaah – kapiert! Keine Straftat, keine Ermittlung. Wir haben es gar nicht mit Strafvereitelung im Amt zu tun, wie es uns erst merkwürdig vorkam nach Lektüre des Beitrags auf »tagesschau.de«.
Allerdings haben wir schon wieder einen Anlass, um an »ARD-aktuell«-Chefredakteur Kai Gniffke zu schreiben. Warum fällt der Autorin oder dem Autor der Widerspruch zwischen Waffenfund und »keine Straftat« offenbar nicht auf? Und wie sehr achtet man beim ARD-»Fakten-Finder« auch auf »Fake-News« bei »ARD aktuell«?
Zwei von vielen Fragen an Chefredakteur Kai Gniffke für die zweite Auflage unseres Buches. Das ist seit wenigen Wochen in der ersten Auflage verfügbar und steckt voller Beispiele wie diesem. Anhand der Beispiele leiten wir her, welche vergessenen Elemente des journalistischen Handwerks die Medien brauchen, wenn sie sich retten wollen. Das Buch bekommen Sie im Handel und bei Amazon als Paperback (ca. 420 Seiten; 17,90 Euro) oder im Shop als PDF (9,90 Euro).
Dass wir überhaupt bei der Generalstaatsanwaltschaft angerufen haben, war Folge unseres Spürsinns – wir wollten einfach den Wi­der­spruch erklärt haben. Jeder Journalist und Redakteur hätte das ebenso wollen müssen. Um diesen Spürsinn zu haben, muss man allerdings nicht einmal Journalist sein.
Die Tragik dabei ist: Andere Medienkonsumenten rufen wohl eher nicht bei der Generalstaatsan­walt­schaft an, sondern glau­ben dem, was »ARD aktuell« schreibt. Das zeigt sich vor allem in den Leserkommentaren.
Wir denken allmählich, wir müssen den Journalismus ernsthaft retten. Das gelingt durch Rückbesinnung aufs Handwerk – und durch weniger Ideologie. Unser Buch ist vielleicht ein Anfang.