Abgeordnete in der Bundesrepublik Deutschland sind ihrem Gewissen unterworfen. Doch Politik und Journalisten denken inzwischen so unpatriotisch und undemokratisch, dass sie Abgeordnete mit größter Selbstverständlichkeit als „Abweichler“ bezeichnen, wenn sie sich nicht dem Fraktionszwang unterwerfen. Schleswig-Holsteins Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) nannte es nach ihrem Rückzug am 18. März 2005 einen „Dolchstoß“, dass ein Unbekannter bei der Ministerpräsidentenwahl ihr die Stimme verweigerte. Der damalige SPD-Chef Franz Müntefering sprach von „Verrat“.
Was an der Stimmabgabe eines Abgeordneten in einem demokratisch gewählten Parlament ist ein „Dolchstoß“ oder ein „Verrat“? In Diktaturen gibt es „Abweichler“, gewiss. Aber in einer Demokratie?


