Derzeit erscheint der Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) in einem mehr als schrägen Licht. Er erzählt zwar einerseits, er trete für die Aufklärung der Love-Parade-Katastrophe ein, und ein Rücktritt seinerseits würde diese Aufklärung eher verzögern. Doch andererseits nutzt er seine Amtszeit in den Augen vieler Menschen, um die Veröffentlichung entscheidender Dokumente unterbinden zu lassen. Das ist jedenfalls der Eindruck, den man bei der Lektüre der Geschichten um die 43 Dokumente zum Geschehen bekommt, die das Blog Xtranews laut einstweiliger Verfügung nicht mehr publizieren darf.
Die Krisenkommunikation des Duisburger OB wirkt insofern merkwürdig: Bislang scheint Herr Sauerland unter „Aufklärung“ zu verstehen, dass interne Dokumente zur Katastrophe intern bleiben müssen. Was in einem merkwürdigen Widerspruch zu stehen scheint zu seinen Beteuerungen, aufklären zu wollen. Und in der Folge springen Journalisten und Redaktionen im Kreuz und bringen die Dokumente selbst. Was wiederum die Aufmerksamkeit der Menschen auf die Dokumente lenkt. Ein Effekt, der vorauszusehen war.
Spannendes Bild über Planung der Love Parade
In der Tat zeichnen die 43 Dokumente, die ausgedruckt einen Leitz-Ordner füllen, ein spannendes Bild über die Planung der Love Parade. Endlich liegt das Zeug mal auf dem Tisch. Endlich lässt sich ungefiltert nachlesen, wer was wann geschrieben hat – der gut sortierte Stapel erzählt eine Geschichte, die in dieser Reihenfolge in die Öffentlichkeit muss. Wer diese Dokumente liest, liest einen Krimi, und man wünscht ihn sich natürlich dokumentiert für alle. Für die Duisburger, die sich fragen, was ihre Stadtverwaltung da seit Wochen für Spielchen spielt, für die kopfschüttelnden Menschen im ganzen Land.
Ans öffentliche Interesse dachten auch die Betreiber von Xtranews: Sie stellten die Dokumente ins Netz. Was ihnen daraufhin das Landgericht Köln per einstweiliger Verfügung verbot – auf Antrag der Stadt Duisburg, vertreten durch den Oberbürgermeister Adolf Sauerland.
Und das ist eine spannende Sache. Denn warum lässt Sauerland die Veröffentlichung brisanter Dokumente verbieten? Hat er sich selbst nicht als den Aufklärer inszeniert? Ist Sauerland nicht der, der seinen Rücktritt deswegen ablehnt, weil er außerhalb des Amtes nicht zur Aufklärung betragen könne? Diese Fragen stellen sich.
Sauerlands Sprecher Josip Sosic: „In den Unterlagen finden sich zahlreiche personenbezogene Daten von Mitarbeitern. Wir haben eine Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern.“ Tatsächlich finden sich in den Dokumenten nicht nur spannende Hinweise auf das Verhalten der Stadt Duisburg und des Love-Parade-Veranstalters während der Planung, sondern es finden sich auch vollständige Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Handynummern vieler Beteiligter seitens der Stadt Duisburg, der Polizei, der Feuerwehr und des Veranstalters.
Schwärzen sieht aus wie Heimlichtuerei
Genau diesen Stapel Unterlagen habe man dem Innenministerium und der Staatsanwaltschaft übergeben. „Und da haben wir vor der Wahl gestanden, die persönlichen Daten zu schwärzen oder nicht“, sagt Sosic im Telefonat mit Thilo Baum. „Beim Schwärzen wäre der Eindruck entstanden, wir würden etwas verheimlichen.“ Also entschied man sich zunächst dagegen und gab die Papiere als nicht-öffentliche Dokumente ohne Schwärzungen weiter. Durch eine undichte Stelle seien sie dann an die Öffentlichkeit gelangt.
Bemerkenswert ist bei allem sicherlich die Argumentation des Landgerichts Köln. Denn es beruft sich nicht etwa auf den Datenschutz wegen der persönlichen Telefonnummern. Sondern es beruft sich auf das Urheberrecht an den Dokumenten – und folgt damit nach Angaben von Xtranews-Redakteur Stefan Meiners dem Antrag der Stadt Duisburg. Sosic: „Das war offenbar der schnellste Weg, um die Veröffentlichung zu unterbinden.“
Urheberrecht, das bedeutet: Schutz des geistigen Eigentums. Und das wirft skurrile Fragen auf: Plant Sauerland ein Love-Parade-Musical? Eine große Story mit dem Titel „Duisburger Freiheit 2010″ als opulentes Melodram, an dessen Ende schön gestorben wird? Verkauft Sauerland die Filmrechte? Was für ein Quatsch, hoffentlich. Hoffentlich, denn mittlerweile können wir aus Duisburg offenbar mit so fast allem rechnen. Was soll das, Urheberrecht? Und wir dürfen uns fragen: Wer soll denn der Urheber dieser Unterlagen sein? Wer ist der Künstler? Herr Sauerland? Die Stadt Duisburg? Die Gutachterin, zu deren Gutachten die fraglichen Dokumente die Anlage waren? Darauf geht Sosic auf Anfrage nicht ein. Und wir fragen: Was bringt ein Gericht dazu, eine solche brisante und für die Öffentlichkeit wichtige Sache ausgerechnet mit dem Verweis aufs Urheberrecht aus dem Netz zu fegen? Obwohl nicht einmal alles Dokumente der Stadt Köln sind?
Wer hat die Rechte an Briefen der Polizei?
Die Dokumente stammen aus unterschiedlichster Feder, auch von Lopavent, von Gutachern, von der Polizei. Vielleicht mag Herr Sauerland der rechtmäßige Vertreter des Rechteinhabers an dem Schreiben des Amtes für Baurecht und Bauberatung vom 14. Juli 2010 an die Firma Lopavent sein, in dem ein Mitarbeiter zehn Tage vor dem Ereignis vehement fehlende Unterlagen einfordert, indem er unter die meisten geforderten Punkte in kursiv und pink Bemerkungen schreibt wie „Fehlt bisher“ oder „Fehlen bisher“ – etwa unter die Forderung nach der Prüfung eines staatlich anerkannten Sachverständigen. Sauerland mag möglicherweise auch die Rechte haben an den Briefen mit den Fristen, die der Veranstalter versäumt hat, was aber nicht zur Absage der Party führte.
Aber hat die Stadt Duisburg durch ihren gesetzlichen Vertreter Sauerland denn auch die Rechte an der Besucherprognose seitens des Veranstalters Lopavent vom 8. Juli 2010? Gehören der Stadt Duisburg die Rechte an einem Schreiben eines Anwohners vom 27. Juli 2010, in dem dieser erklärt, die Polizei habe Menschen trotz deren flehender Bitten nicht durch den Zaun gelassen, bis der Druck der Menschenmenge den Zaun kippte? Kann Herr Sauerland als rechtmäßiger Inhaber der Rechte an dem Schreiben der Lopavent-Anwälte vom 29. Juni 2010 an die Stadt Duisburg mit der Bitte um eine Fristverlängerung auftreten und damit vor Gericht Recht bekommen? Vertritt er denn die Rechte der Veranstalter-Anwälte und kann er in deren Namen einstweilige Verfügungen erwirken gegen die unautorisierte Wiedergabe ihrer geistigen Schöpfungen? Gehören der Stadt Duisburg die Rechte an dem 45-Seiten-Dokument „Maßnahmen der Polizei aus Anlass der Loveparade 2010 in Duisburg am 24. Juli 2010″ vom 20. Juli 2010, oder liegt dessen Urheberschaft nicht vielmehr beim Land Nordrhein-Westfalen, weil die Polizei noch immer eine Landesbehörde ist? Haben Lopavent, Polizei, Feuerwehr, der Bürger und alle anderen etwa ihre Rechte an Sauerland abgetreten?
Oder ist das Ganze ein Werk geworden, weil es als Sammlung eben nur eine Anlage war? Ist das Gutachten urheberrechtlich samt Anlagen als Werk geschützt, und dient so das Urheberrecht einem Veröffentlichungsverbot für Dokumente, die teilweise ganz andere Menschen verfasst haben? Dem Vernehmen nach wertet das Landgericht Köln die Sammlung als Datenbank, die als Ganzes zu begreifen sei. Das ist spannend, denn so könnte man wildfremde Dokumente unterdrücken – man macht sie einfach zur Anlage eines Gutachtens und beansprucht sie als Datenbank für sich. Die präzise Antwort auf diese Frage ist bislang offen, denn bislang liegt die Antragsbegründung der Stadt Duisburg meines Wissens nicht vor. Aus ihr erhoffe ich mir weitere erleuchtende Erkenntnisse über die Gedanken hinter diesem Handeln.
Zum Abschlussbericht alles offenlegen
Für Sauerland und seine Mitarbeiter ist es sicher wichtig und richtig, die Personendaten der Beteiligten zu schützen. Skurril ist dabei auch, dass die Stadt Duisburg überhaupt als Instanz auftritt, die über das Geschehen „Zwischenberichte“ und „Abschlussberichte“ erstellt, wo ihre Vertreter doch nicht unbedingt neutrale Gutachter sind. Wäre das nicht eher Aufgabe einer externen Instanz wie Schweizer Sachverständigen oder UNO-Truppen? Sollte die Stadt Duisburg nicht einfach nur ihre Akten rausrücken und sich nicht weiter als aufklärende Instanz aufspielen?
In jedem Fall erklärt Sosic, die Stadt Duisburg werde mit dem „Abschlussbericht“ am 2. September für den Innenausschuss nun die geschwärzte Variante veröffentlichen. So könnten sich die Menschen ein Bild machen, ohne die Handynummern einzelner Behördenmitarbeiter zu erfahren. Zu verheimlichen habe man nichts. Wir dürfen gespannt sein, was genau geschwärzt ist. Nur Telefonnummern und E-Mail-Adressen, oder auch die Namen? Welche Namen? Die der Sachbearbeiterin schon, aber die des Referatsleiters nicht? Was sind die Dokumente noch wert, wenn Sauerland und andere Namen geschwärzt würden?
Und darum brauchen zumindest Journalisten die Dokumente ohne Schwärzungen. Ob die Dokumente auch ungeschwärzt in die Öffentlichkeit gehören, ist dagegen eine spannende Frage, die wir dem Internetzeitalter verdanken und die zu klären wäre. Viele Vorkämpfer des Netzes treten für ungeschwärzte Originaldokumente ein, siehe Wikileaks, während klassische Journalisten auch bei Veröffentlichung ergatterter Dokumente die Namen von Nebenfiguren unkenntlich machen, um Belästigungen und Drohungen ebenso zu verhindern wie falsche öffentliche Anklagen und Vorverurteilungen. Wir wissen also gerne alles, aber wir bringen trotzdem nicht alles. Auch das gehört zum Berufskodex.
Urheberrecht ungeeigneter Nebenschauplatz
Mit dem Umweg übers Urheberrecht lässt sich die Frage nach dem Datenschutz allerdings nicht klären. Das Urheberrecht ist in Sachen Duisburg ein Ausweichmanöver auf einen inhaltlichen Nebenschauplatz. Ungeklärt bleibt, inwieweit der Datenschutz eine Rolle spielt. Statt das zu klären, bügelt man Veröffentlichungen gleich grundsätzlich ab. Der Verweis aufs Urheberrecht fegt künftig alle Dokumentationen von Originalbelegen aus dem Netz, egal ob im Original oder geschwärzt. Und das bedeutet, dass diese Deutungsakrobatik des Landgerichts Köln für die Rolle der Presse in unserem Land fatale Folgen hätte, bliebe die Entscheidung unangefochten.
Ein Gericht wertet die Anlagen eines Gutachtens, vorrangig Behördenschreiben, als urheberrechtlich schützenswert wie einen Roman und untersagt daher ihre unautorisierte Verbreitung. Woraus nicht nur folgt, dass ein Rechteeigentümer Rechte verwerten könnte („Strafgesetzbuch – der Film“). Sondern woraus auch die Frage folgt, „ob Planungsunterlagen, Genehmigungen und Sitzungsprotokolle überhaupt urheberrechtlich geschützt sind“, wie unter anderem der Jurist Udo Vetter anmerkt. Ob das Landgericht Köln nun also auch die Veröffentlichung seiner einstweiligen Verfügung verbietet, weil es seinen „Beschluss“ als künstlerisches Werk ansieht, das wie ein Stück Belletristik zu schützen ist? Ich bin gespannt, ob nun ein paar Behörden nachträglich einstweilige Verfügungen gegen Enthüllungsmedien erwirken, die in der Vergangenheit Behördendokumente veröffentlicht haben. Das Landgericht Köln scheint für solche Späße zu haben zu sein, die der Pressefreiheit schaden, der Öffentlichkeit Informationen vorenthalten und Behörden in die Hände spielen. Erkennt das Gericht die Relevanz des Stapels Akten etwa nicht? Es ist kaum zu glauben.
Spenden für den Rechtsstreit erwünscht
Die Leute von www.xtranews.de wollen nun gegen die einstweilige Verfügung vorgehen und bitten um Spenden, um den Rechtsstreit finanzieren zu können (Kontoinhaber: Stefan Meiners, Konto-Nr. 5501080515, ING-DIBA, BLZ 500 105 17). Für sie geht es um die Aufdeckung der Dokumente an sich im Sinne der Aufklärung, weil die Lektüre der mehr als 300 Seiten in der Tat ein erhellendes Gesamtbild über die Ereignisse vor der tödlichen Katastrophe in Duisburg ergibt, das dank der unbedachten Aktion Sauerlands sicher viele andere Journalisten zu rekonstruieren versuchen. Ein Rechtsstreit in dieser Sache tut not, im Dienste der Pressefreiheit, um die Argumentation mit dem Urheberrecht vom Tisch zu bekommen. Der Datenschutz könnte vielleicht ein Argument sein, doch auch das gälte es erst zu klären.
Es muss in einem Rechtsstaat die Möglichkeit geben, Behördenunterlagen zu veröffentlichen. Daher muss eine höhere Instanz die Entscheidung zum Urheberrecht an dieser Stelle korrigieren. So, wie es das Landgericht Köln sieht, wonach Unterlagen durchs Urheberrecht geschützt sind, obwohl viele der Unterlagen aus fremder Feder stammen, ist es ein unhaltbarer Zustand für die Mediengesellschaft in einer Demokratie.




Und für alle die’s doch schon und schneller haben wollen:
http://wikileaks.org/wiki/Love....._2007-2010
Whow. Das ist mal ein toller Dokumentationsservice bei Wikileaks.