Als Betreiber eines Forums oder eines Blogs (dies hier ist ein Blog) im Internet ist man verantwortlich für das, was Leserinnen und Leser in Kommentaren ohne das Wissen des Bloggers schreiben, und man ist es zugleich nicht. Dass beides richtig ist, verdanken wir dem merkwürdigen Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland.
Laut Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom März 2007 haften Blogger nicht für den Inhalt von ihnen unbekannten Kommentaren; fordert man sie aber zur Löschung justiziabler Inhalte auf, müssen sie das tun. Dieser Rechtsauffassung folgen bislang vermutlich die meisten Blogger in Deutschland: Sie verlassen sich auf ein Urteil eines deutschen Gerichtes. Doch jetzt erging am Landgericht Hamburg ein anders lautendes Urteil gegen Blogger Stefan Niggemeier: Er habe zwar nach Aufforderung* einen solchen fraglichen Kommentar umgehend gelöscht, hätte ihn aber von Anfang an gar nicht zulassen dürfen.
* Wie Stefan Niggemeier weiter unten sagt, hat er den fraglichen Kommentar nicht nach, sondern ohne Aufforderung gelöscht. Mein Fehler. Sorry. TB
Manche Menschen in Deutschland sagen, das Rechtssystem der USA sei verkorkst. Ich bin mir da nicht ganz so sicher. Ich frage mich sehr oft, ob nicht das unsere eher verkorkst ist. Widersprüchliche Urteile, Chaos im Marken- und Domain-Recht, dann vor jedem Rechtsstreit die Frage, vor welchem Gericht man ihn ausfechten will, um zu gewinnen — all das sind Beispiele dafür, dass nicht an jedem Ort in Deutschland das gleiche Recht gilt und dass die grundgesetzliche rechtliche Gleichbehandlung ein Papiertiger ist. Möglicherweise ist bei uns nur das Straßenverkehrsrecht einigermaßen klar, doch selbst da gibt es die haarsträubendsten Geschichten. Ich bin überzeugt: Wir leben in einem sehr merkwürdigen Land.
Und in einem Land mit diesen Verhältnissen zanken sich nun Blogger und Unternehmen und Gerichte darum, was richtig und was falsch ist? Seltsam. Was herauskommt, ist bestenfalls Unklarheit. Ich meine, die Leute sind viel zu sehr im Detail verhaftet, im Kleinkram, in juristischen Fakten. Im Kern interessieren diese juristischen Dinge nicht. Warum? Weil man vielleicht einsehen sollte, dass das Web 2.0, das Mitmach-Internet, stets Gefahr läuft, von juristisch fragwürdigen Beiträgen medienmäßig unbewanderter Zeitgenossen durchsetzt zu werden. Das Recht, Beiträge zu stoppen, die einen in seinen Rechten verletzen, ist in meinen Augen ein sehr wichtiges Recht, und Medienmacher sollten sich für dieses Recht einsetzen.
Was viele Blogger ihren Lesern ermöglichen, ist das freie Kommentieren, also ohne eine Check-Funktion, wie ich sie beispielsweise habe. Dass sich auf Blogs lebhafte Diskussionen entwickeln können, auch wenn der jeweilige Blogger in der Kneipe sitzt, ist einer der Reize des Web 2.0. Bei mir geht das nicht, das ist zwar schade, aber es ist aus guten Gründen so. Und das obwohl mir die Rechtsauffassung infolge des BGH-Urteils eine höhere Verantwortung auferlegte als den anderen: Wenn ich schon jeden Kommentar einzeln freigebe, hafte ich für Fragwürdiges erst recht, weil ich es wissentlich reingestellt habe. Auf Unwissen kann ich mich nicht berufen. Was für mich aber nichts Neues war, denn auf Unwissen konnte ich mich meines Wissens noch in keinem Rechtsgebiet berufen, es schützt bekanntermaßen vor Strafe nicht. Insofern fand ich das BGH-Urteil sowieso seltsam.
Andere Blogger berufen sich bislang auf Unwissen. Sie dulden persönlichkeitsrechtsverletzende Kommentare in ihren Blogs und lassen sie dort monatelang stehen, um im Streitfall zu sagen: „Diesen Kommentar kannte ich ja gar nicht! Sowas hat jemand geschrieben? Auf meiner Seite? Das ist ja unglaublich!“ Seltsame Blogger sind das, die die Kommentare auf ihrer Seite nicht lesen. Es war nach dem BGH-Urteil nicht zu vermuten, dass die Gerichte sich mit solchen Spielchen allzu lange verarschen lassen. Juristen sind nicht so naiv, wie manche Blogger das gerne hätten. Und genau hier ist die Grenze im Denken, um die es mir geht: Statt sich aufs Terrain der Juristen zu begeben, Kleinkram auszufechten und sich dumm zu stellen, könnten die Menschen ihren gesunden Menschenverstand anwenden, sofern vorhanden. Und der sagt jedem, der ein wenig bei Sinnen ist, ob ein Kommentar fragwürdig ist oder nicht.
Sofern ich über meinen Unfrieden mit manchem Unternehmen schreibe und die Unternehmen beim Namen nenne, ist daran nichts Justiziables, solange ich mich an Fakten halte. Kommentiert ein Leser einen solchen Beitrag mit „Das sind doch Idioten“, dann möge nun jeder in sich gehen und seine innere Stimme fragen: Ist die Äußerung ok oder nicht? Wer die Welt einigermaßen ernst nimmt, wird wissen, dass solche Äußerungen ehrverletzend und daher rechtswidrig sind — dazu brauche ich keine Urteile. Ergo findet so ein Kommentar in meinem Blog nicht statt. Zensur ist das nicht, wie Frank Patalong von „Spiegel Online“ behauptet, denn Zensur ist staatliches Handeln; ich redigiere lediglich Leserbriefe, so wie das Chefredakteure anderer Medien auch tun. Wenn der „Spiegel“ oder der „Stern“ Leserbriefe kürzen oder nicht bringen, ist das auch keine Zensur, sondern redaktionelle Arbeit. Eine Zensur findet in der Tat nicht statt: Jeder abgelehnte Leserbrief- oder Kommentarschreiber hat das Recht, ein Blog zu eröffnen und seine Meinung kund zu tun.
Sicher hätte ich auch gerne ein Blog mit freien Kommentaren, damit sich Diskussionen entspinnen. Doch ich kann mein Blog nicht den Menschen da draußen anvertrauen, dafür sind viele leider nicht verantwortungsbewusst genug. Viele sind wie Spielkinder, die meinen, öffentliche Kommunikation sei so etwas wie ein privates Partygespräch. Und eben weil man von Lesern nicht erwarten kann, dass sie die Unterschiede zwischen privater und öffentlicher Kommunikation kennen, ist redaktionelles Bearbeiten dazwischengeschaltet. Das kann man gut oder schlecht oder schade finden — es ist eben so. Informationen können sehr gefährlich sein, und nur weil wir in einem einigermaßen freien Land leben, haben viele Menschen einen geradezu fahrlässigen Umgang mit Information entwickelt und fordern die absolute Freiheit ein, also auch das ungestrafte Verbreiten von Schmähkritiken, Beleidigungen und anderen Entgleisungen. Mal abgesehen davon, dass solche Leute auch in Sachen Stil einiges über sich aussagen, wenn sie dermaßen die Contenance verlieren, dass sie wie cholerische Elefanten durch publizistische Porzellanläden trampeln.
Und es gibt noch ein Argument dafür, dass die Erörterung der widersprüchlichen Urteile von BGH und LG Hamburg vernachlässigenswerter Kleinkram ist: Blogs sind nicht nur in Deutschland lesbar. Daher ist deutsches Recht nebensächlich. Wozu soll ich mir als Macher eines international rezipierbaren Mediums mit potenziell Milliarden von Lesern auf der ganzen Welt einen Kopf über die Rechtslage ausgerechnet in Deutschland machen? Wenn ich mit einem meiner Beiträge Persönlichkeitsrechte eines Amerikaners oder Schweizers verletze, bringt mir die Besinnung aufs deutsche Recht gar nichts. Daher versuche ich einen Rechtsrahmen für mein Blog anzuwenden, der in möglichst vielen Ländern passt. Das ist ein neuer Anspruch an ein neues Medium. Ich denke, viele erkennen das nicht.
Mein Blog ist in hunderten Ländern dieser Erde lesbar. Um Ärger durch fremde Medien nicht im Ausland verhandeln zu müssen, wenden die meisten Staaten wohl die Regel an, wonach Tatort der Erscheinungsort eines Mediums ist. Also ist der Tatort überall. Es gilt demnach die Rechtslage aller Länder für die jeweiligen Fälle. Und das hat Folgen: Wer beispielsweise in einem deutschen Blog Blasphemie im Sinne der Sharia begeht, mag nach dem Recht mancher arabischer Länder dort belangbar sein, wenn ihn die Behörden in die Finger bekommen. Ich denke, wenn man ein international rezipierbares Medium betreibt, sollte man das wissen.
Wenn ich gesunden Menschenverstand anmahne statt Konzentration auf juristische Faktenhuberei, dann meine ich im Kern damit, dass man sich im Internet ebenso klar und sicher bewegen möge wie in einem fremden Land. Die Codes, die beispielsweise in internationalen Fünf-Sterne-Hotels gelten, sind überall auf der Welt nahezu gleich — in Europa, in den USA, in Südamerika, im Nahen Osten, in Asien. Sich so durch die Welt zu bewegen, ist nicht in erster Linie politisch korrekt, sondern im Sinne einer integrativen Kommunikation zielführend und gegenüber fremden Kulturen und Religionen äußerst respektvoll. Manche beherrschen das Wandeln auf internationalem Parkett, manche beherrschen es nicht.
Die einen bewegen sich in fremden Ländern in völliger Unkenntnis der Rechtslage und werden dennoch für nichts eingebuchtet, weil sie sich intuitiv und mit Gespür für die Sitten bewegen und das Richtige tun und das Falsche lassen. Wenn ich in den USA an einer in irgendeiner Farbe markierten Bordsteinkante halte, dann drückt der Cop möglicherweise ein Auge zu, weil er mir glaubt, dass mir der Farbcode unbekannt ist. Fahre ich betrunken, kann ich das nicht erwarten, weil mir mein gesunder Menschenverstand schon sagt, dass das nicht ok ist und weil der Cop das weiß. Wer nach gesundem Menschenverstand handelt, kommt fast überall durch, und auf die größten Gefahren, wie etwa Steine aus der Türkei zu exportieren, weist einen ein offener Blick hin. Menschen, die diese internationalen Codes wahren, kommunizieren vermutlich auch öffentlich, ohne Ärger zu bekommen.
Die anderen wandern in Boxershorts in die Moschee, weil sie vorher nicht explizit ein entsprechendes Verbotsschild gesehen haben. Sie studieren Gesetzbücher, lesen Urteile und Kommentare, ereifern sich in Foren und faseln von Zensur. Es ist nicht der Typ Mensch, mit dem man in der Wildnis überleben kann, und es ist auch nicht sinnvoll, solche Leute auf Partys in fremden Ländern mitzunehmen, weil sie sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht benehmen können. Solche Leute werden beim öffentlichen Kommunizieren auch immer wieder Ärger bekommen, egal mit wem. Sie sind für mich keine weltgewandten Zeitgenossen, sondern Provokateure mit dem trotzigen Denken von Kleinkindern.
Im Grunde ist es ganz einfach: Hören wir auf unser Gewissen, und dieses ist nichts anderes als ein innerer Ratgeber mit meist sehr guten Tipps, dann wissen wir, wie wir Ärger vermeiden. Sich stur und dumm stellen ist nicht die Sache weltoffener Menschen, und es ist das falsche Handwerkszeug, um ausgerechnet im Internet zu publizieren, einem milliardenfach rezipierbaren Medium in fast allen Ländern der Welt. Statt uns auf die Rechtsprechung in abstrusen Kleinkriegen zu konzentrieren, sollten wir vielleicht lieber das Ganze sehen, das Bloggen als Phänomen von außen betrachten und auf unseren gesunden Menschenverstand hören. Noch einfacher: Wir sollten wissen, was wir tun, bevor wir es tun.



kleine, aber (mir) wichtige korrektur: ich habe den kommentar, um den es geht, nicht „nach aufforderung“ gelöscht, sondern unaufgefordert.
OK, danke, sorry. Hab’s korrigiert.
Ich habe den beitrag von Stefan gelesen. Der Kommentar, um den es ging, wurde nachts eingestellt, am Morgen danach hat N ihn schon gelöscht.
Trotzdem beharrt das gericht darauf, daß er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sei. Also wenn das nicht hanebüchend ist, was denn dann?
Deinen Beitrag finde ich prinzipiell schon richtig und stimme auch in vielem überein. Nur, ob man das „diskussionswürdig“ findet oder nicht, diese Abmahnerei würgt im Grunde alles ab, und solange deutsche Gerichte das unterstützen (vermutlich weil sie einmal mehr keine Ahnung von der materie haben), solange wird das www in diesem Land herumkrebsen, aufgrund mangelnder Rechtssicherheit. Und das kann nicht gut sein.
Denn gerade das Internet ist ein „Mitmachmedium“, was immer man davon auch halten mag – und bei diesem Medium Juristerei anzuwenden, die diese neuen Formen immer noch nicht adäquat behandelt, halte ich für unsinnig.
Ja, ich sehe das auch so. Die oft gewerbsmäßige Abmahnerei ist auch eine der Schrulligkeiten deutschen Rechts, wenngleich Abmahnungen dem Einzelnen natürlich erst mal ein Werkzeug in die Hand geben, um sich gegen Rechtsverletzungen zu wehren. Und das www wird in Deutschland wegen der Rechtsunsicherheit auch herumkrebsen, leider, ja.
Das Ding ist eben, dass man als Blogbetreiber OHNE Kommentarkontrolle jedem eine Plattform für alles bietet. Dass Menschen solche Plattformen für Illegales nutzen, ist eine Folge. Das LG Hamburg macht im Grunde nur klar: Verantwortlich ist der, der die Plattform bereitstellt, ob mit oder ohne Wissen.
Das LG folgt damit dem guten alten Presserecht, wonach Sender und Verlage, oft in Person des Chefredakteurs, auch für Leserbriefe und für Inhalte von Anzeigen haften.
Und: Veröffentlicht ist veröffentlicht. Beim Hörfunk kann auch keiner sagen: Die fragliche Beleidigung lief doch nur gestern im Radio und ist doch heute gar nicht mehr zu hören! Haben wir doch nach der Ausstrahlung sofort „rausgenommen“! Dass das kein Argument ist, wissen Medienleute, und das ist auch kein Angriff auf die Pressefreiheit.
Stell dir einfach vor, du bist der in deinen Rechten Verletzte: An wen willst du dich denn wenden? Viele meiner Fotos beispielsweise finde ich in Gästebüchern von Jappy-Mitgliedern wieder, von meiner Seite geklaut, ohne Hinweis auf meine Urheberschaft. Ich unternehme nichts dagegen, weil es mir egal ist. Aber wollte ich was unternehmen, was sollte ich denn tun? Die Betreiber von jappy.de sagen, ihre Mitglieder seien verantwortlich. Weil viele Jappy-Mitglieder minderjährig sind, wären das also deren nichts ahnende Eltern. Und die würden angesichts der einen oder anderen Unterlassungsklage sicher aus allen Wolken fallen. Das wäre die Konsequenz, wenn Kommentarschreiber haften statt der Forenbetreiber.
Insofern finde ich das Urteil vom LG Hamburg schon gut: Es macht klar, dass Webseitenbetreiber für das haften, was auf ihren Seiten läuft. Wenn ich als Kneipenbesitzer einem wilden Haufen Raum gebe, damit die dort ihre Verbrechen aushecken, mache ich mich der Beihilfe schuldig, um es mal platt zu vergleichen.
Ungeachtet dessen macht das Urteil – natürlich, leider – viele Ideen des Mitmach-Internet zunichte. Und das ist bedauerlich, ich sehe aber derzeit keinen Ausweg. Wie soll ich einen Kommentarschreiber denn belangen, wenn ich ihn nicht kriege? Um jemanden erreichen zu können, der haftet, gibt es ja dann auch sowas wie das Impressum.
Das LG Hamburg gibt der Web-2.0-Community mit dem Urteil die Hausaufgabe auf, einen Weg zu finden, dass gewährleistet ist, dass man den, der Mist baut, auch bekommt, um ihn im Bedarfsfall zu belangen. Das ist weder ein Angriff auf die Pressefreiheit noch Zensur noch sonst eine Verschwörung. Ich sehe darin eher Opferschutz. Wenn es der Bloggerszene und den Forenleuten gelingt, jedem Gastbeitrag, Kommentar und Gästebuchfoto ein Impressum mit verifizierter ladefähiger Anschrift anzufügen, könnte die Chance bestehen, dass Gerichte die einzelnen Beiträge als einzelne Veröffentlichungen ansehen und die Haftung auf die Gäste übertragen. Dass das allen zu viel Bürokratie ist, ist mir auch klar, aber ohne die Möglichkeit, jemanden zu kriegen, werden Gerichte immer wieder für die Haftung des Blogbetreibers entscheiden.
Im globalen Kontext aber ist es ein unwichtiges Urteil: Wenn wir im Netz den gleichen Regeln des gesunden Menschenverstandes folgen wie draußen auf der Straße, und dazu gehört es, dass wir niemandem Raum für illegales Handeln geben, dann bekommen wir auch keinen Ärger.
Und ich gehe noch einen Schritt weiter: Eben *weil* die Gefahr besteht, dass wir vom Ausland aus für Beiträge unserer Gäste belangt werden, brauchen wir uns nicht den Kopf darüber zu zerbrechen, ob der BGH oder das LG Hamburg „Recht“ hat. Denn die sprechen ja nur von Deutschland. Und Deutschland ist klein. Stell dir vor, einer deiner Kommentatoren ruft zu einem Anschlag gegen eine US-Einrichtung auf und bringt dazu gleich noch die Anleitung zum Bombenbau. Selbst wenn Blogger auch in den USA nicht für Beiträge von Gästen haften: An wen wenden sich die US-Behörden wohl?