Der Journalist Jens Weinreich will nicht, dass der DFB-Präsident Theo Zwanziger weiter behauptet, Weinreich habe Zwanziger ohne Anlass einen „unglaublichen Demagogen“ genannt. Also bittet er das Landgericht Berlin, dem Theo Zwanziger das zu untersagen.
Das Landgericht Berlin untersagt dem Theo Zwanziger aber leider etwas anderes: Es untersagt ihm, weiter zu behaupten, Weinreich habe Zwanziger ohne Anlass einen „unglaubwürdigen Demagogen“ genannt. „Unglaubwürdig“ ist ein anderes Wort als „unglaublich“. Kein Tippfehler also: Das Wort „unglaubwürdigen“ ist richtig geschrieben.
Was nun? Welcher Jurist kann erklären, …
- ob Zwanziger nun weiter behaupten darf, Weinreich habe ihn ohne Anlass einen „unglaublichen Demagogen“ genannt?
- ob ein Gericht von sich aus einen solchen Fehler korrigiert und eine neue Fassung des Beschlusses schreibt?
- ob Weinreich nun das Gericht dazu motivieren muss, endlich in der Sache zu entscheiden und dem Herrn Zwanziger nicht irgendetwas völlig anderes zu verbieten, worum es gar nicht ging?
- ob vorliegende Sache ein „Justiz-Irrtum“ ist?
- ob das falsche Wort möglicherweise gar keine Bedeutung hat, weil der Begriff „unglaublich“ weiter unten im Beschluss wieder auftaucht?



Bin sehr gespannt, wer das löst. Und wer dann beim Landgericht eins übergebraten bekommt; vom obersten Richte, von den Anwälten Weinreichs, vom DFB vielleicht.
Schau mal hier
http://jensweinreich.de/?p=2028#comment-4142
Okay, klingt praktikabel.
Der Kommentar lobt ja auch den Anwalt, der auf das „ohne Anlass“ hinaus ist. Hm. Ich frage mich, ob in unserer kausal bestimmten Welt irgendetwas ohne Anlass ist. Insofern schon eine Leistung.
Justizirrtum bedeutet, da hat sich die Justiz geirrt, dies mag ja noch angehen, wenn danach eine Entschuldigung und eine Entschädigung für das Opfer folgen würde. Da sehe man sich diese Praxis einmal genau an.
Obiger Fall zeigt Schlamperei der Justiz, auch nichts neues, wird aber gerne der „Überlastung“ zugeschrieben, kann doch mal passieren. (Anm.d.Red. passiert jeden Tag und niemand schert sich darum)
Wie oft aber handelt es sich nicht um einen Irrtum sondern um volle Absicht, Vorsatz ? Man könnte es auch Rechtsbeugung nennen. Durchgeknallte Richter, die als Götter in Schwarz Hof halten, scheren sich einen Dreck um Gesetze, für das gewünschte Ziel werden kurzerhand sogar Tatbestände frisiert. Habe ich schwarz auf weiß.
Staatsanwälte meinen dazu, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass ein Richter bei Urteilsabfassung der Akteninhalt vollumfänglich gegenwärtig sei. Rechtsbeugung adé, denn der Richter muss also nicht wissen, was in der Akte steht, wenn er sein Urteil abfasst. Frage: Was muss der Richter denn wissen, das Kochrezept seiner Großmutter ?
Wohlgemerkt, nicht alle Richter sind so, es gibt nach wie vor anständige Vertreter ihrer Zunft. Aber es ist eine Tendenz zu verzeichnen, die auf Grund der Machtfülle, die unserer Recht sprechenden Gewalt (das Wort wird zunehmend mehr an Bedeutung gewinnen) durch Reformgesetze verliehen wurde und weiter auch verliehen wird, diese Macht missbraucht wird.
Diese Republik endgültig zu verlassen, wird mir eine Freude sein.
Der Klabautermann