Nachtrag zur „deutschen Wurstigkeit“ („German Sausageness“) aus Podcastfolge 113: Thilo Baum berichtet von einem Parkhaus, in das er nicht reinkam und aus dem er nicht rauskam – obwohl in einer Großstadt direkt am Bahnhof gelegen. Der Geschäftsführer der Betreibergesellschaft verweist auf die Nutzungsbedingungen, wo die Öffnungszeiten hinterlegt seien. Liegt er damit richtig? Formal ja, aber im Sinne der Kundenorientierung nicht. Vertreter der Wurstigkeit unterliegen einem gängigen Denkfehler, an dem vieles in Deutschland scheitert: Sie glauben, etwas sei gut, wenn es juristisch korrekt ist. Wer so denkt, verweist auch Fremdsprachler aufs Kleingedruckte. Ich denke, einem Tourismuskonzept einer schönen Stadt widerspricht diese Art, mit Menschen umzugehen, ganz sicher. Zum Charakter der Wurstigkeit passt, dass der Geschäftsführer ankündigt, meine Veröffentlichung dazu auch juristisch zu betrachten. Podcastepisode über den Widerspruch zwischen juristischer Korrektheit und klugem Prozessmanagement – und darüber, dass Bürokratie auch eine Mentalitätsfrage ist.
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