„Warum wertest du?“ – „Warum maßt du dir ein Urteil an?“ Thilo Baums Antwort auf Fragen dieser Art lautet inzwischen: „Weil das meine Meinung ist.“ Und er beruft sich dabei auf Art. 5 GG. Denn er weiß: Anmaßend ist nicht unsere Meinungsäußerung – anmaßend ist es, wenn sie uns jemand verbieten will. Doch warum wollen uns manche Menschen überhaupt untersagen, Werturteile zu formulieren? Einmal natürlich, weil sie im Kern ihres Wesens intolerant und keine Demokraten sind – und dann, weil sie möglicherweise zwei Dinge durcheinanderbringen: einerseits das Nicht-Bewerten aus dem Themenkomplex der „Achtsamkeit“ sowie der damit zusammenhängenden Ratgeber- und Seminarwelt und andererseits das Medienrecht, in dem Werturteile ein banaler Inhalt der Meinungsfreiheit sind. Es ist in keiner Weise unzulässig, Werturteile zu fällen. Im Gegenteil: Werturteile sind wichtig für die Meinungsbildung in einer Demokratie. Auch die Rechtsprechung legt Werturteile im Zweifel zugunsten der Meinungsfreiheit aus.
Link aus dieser Folge:
Rechtsanwalt Niklas Plutte über Tatsachen, Meinungen und andere Ausprägungen des Äußerungsrechts.
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