Wenn der Schweizer Historiker Daniele Ganser behauptet, die Krim sei russisch, weil Russland dort die Schwarzmeerflotte stationiert habe (obwohl es dazu einen Vertrag zwischen Russland und der Ukraine gab) – ist diese Falschbehauptung von der Meinungsäußerung gedeckt? Diese Podcastfolge zeigt, worum es bei der Beurteilung von Äußerungen wie Daniele Gansers geht: Sind sie falsch, tragen sie nicht zu einer sinnvollen Meinungsbildung im Sinne einer demokratischen Öffentlichkeit bei und sind insofern laut Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1376/79) nicht vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Daniele Gansers Äußerungen mögen keine Rechte verletzen und im strengen Sinne auch nicht unzulässig sein, aber trotzdem können sich die Verbreiter von Unwahrheiten nicht auf Art. 5 GG berufen. Und: Falschinformationen sind niemals ernst zu nehmende Teile der Debatte. Wir müssen Lügen nicht als „andere Meinungen“ berücksichtigen. Lügen und Verzerrungen sind niemals zur Meinungsbildung in einer Demokratie geeignet, sondern gefährden die Demokratie – was auch der Grund ist, weshalb uns Demokratiefeinde mit Fake-News überschwemmen. Eine wichtige Podcastfolge für alle, die die Zerstörung der freiheitlichen Demokratien durch Desinformation aufhalten wollen.
Links in dieser Folge:
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 22. Juni 1982 (1 BvR 1376/79)
Über Putins Troll-Armee und die russische Propaganda ingesamt
Das Bundesinnenministerium über hybride Bedrohungen und Desinformation
Zu Thilo Baums neuem Buch über Erkenntnisgewinn und Meinungsbildung (das ist Werbung)
Mehr Podcast-Folgen mit Thilo Baum finden Sie hier.
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