Stellen wir uns vor, wir wären eine Stadtverwaltung. Und stellen wir uns vor, der Schweizer Historiker Daniele Ganser plane einen Auftritt in unserer Stadthalle. Stellen wir uns weiter vor, wir wollten diesen Auftritt unterbinden, weil wir keine Desinformation dulden wollen, die das Vertrauen in staatliche Institutionen untergräbt. Wie könnten wir das begründen?

Meinungsfreiheit schützt Unwahrheiten nicht

Im Zuge der Recherchen zu meinem Buch „Immun gegen Unsinn. Wie wir uns eine fundierte Meinung bilden“ habe ich eine Argumentation gefunden, die für Location-Verwaltungen sinnvoll sein könnte:

Unwahrheiten sind nicht von der Meinungsfreiheit geschützt, und dazu gibt es Urteile des Bundesverfassungsgerichts.

Bitte schauen Sie sich zum Thema Unwahrheiten im Zweifel den Faktencheck zum „Brain-Talk“ von Markus Hofmann mit Daniele Ganser an, zusammengestellt von Frank Eckert, Prof. Klaus Gestwa, Patrick Nini, Dr. Ralf Winnen und mir. Ein weiterer guter Beitrag über Daniele Ganser und einige seiner Äußerungen findet sich beim „Volksverpetzer“.

Wenn Daniele Ganser als Talkgast von Markus Hofmann beispielsweise behauptet, Russland hätte die Krim nicht unzulässigerweise annektiert, weil dort die russische Schwarzmeerflotte stationiert sei, verbreitet er die Unwahrheit. Das ist auch keine Meinung, sondern einfach falsch. Es ist Quatsch. Völkerrechtlicher Unsinn.

Indem Markus Hofmann als Moderator nicht widerspricht, was seine Aufgabe wäre, trägt er dazu bei, dass sich sein Publikum möglicherweise eine Meinung anhand einer Unwahrheit bildet. Möglicherweise tut er das unbewusst, er äußert sich ja (wie im Faktencheck beschrieben) nicht dazu.

Natürlich wollen Demokraten und alle Verteidiger des Rechtsstaates Falschbehauptungen unterbinden, mit denen Propagandisten, Verschwörungserzähler sowie Akteure der „Reichsbürger-“ und „Querdenker“-Szene auf die Destabilisierung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hinwirken. Alle, die sich für Mitteleuropa keinen Putsch und keine Autokratie im Sinne der „Patriotischen Union“ um Heinrich XIII. Prinz Reuß wünschen, wissen auch, dass derzeit zahlreiche gefährliche Kampagnen laufen, die das Vertrauen in westliche Institutionen erschüttern und unsere Rechtsordnung von innen heraus auflösen sollen. Das wichtigste Element dabei ist die Unwahrheit.

Das Prinzip ist: Über Lügen wird die Meinungsbildung manipuliert. Wir sollen uns beispielsweise Wladimir Putins Meinung bilden, indem wir an seine Wahnwelt glauben – oder eben auch an das Paralleluniversum der „Querdenker“, „Reichsbürger“ oder von Verschwörungsgläubigen. Und weil die Schule uns nicht beigebracht hat und auch heute noch nicht beibringt, Informationen zutreffend einzuordnen, bilden sich immer mehr Menschen ihre Meinungen anhand von Unwahrheiten, Halbwahrheiten, Andeutungen und Gerüchten. Kurz: anhand von Blödsinn.

So funktioniert die Masche, uns fast alle so langsam für dumm zu verkaufen und uns weiszumachen, die Klardenker seien die „Schlafschafe“.

Zulässig oder unzulässig? Das ist nicht der Punkt

Die meisten Versuche, gegen diese den Kommunikationsprofis bekannte Taktik vorzugehen, arbeiten mit dem Rechtsbegriff der Zulässigkeit. So argumentierte die Stadt Dortmund mit als antisemitisch einzustufenden Äußerungen und fiel damit auf die Nase.

Nun legen Gerichte die Meinungsfreiheit oft weit aus, um das Grundrecht darauf nicht zu gefährden. So dürfen im Zweifel auch gefährliche Inhalte das Licht der Öffentlichkeit erblicken. Solange das so bleibt, öffnet die Justiz den Feinden der Rechtsordnung das nötige „Einfallstor für Demokratiegefährdung“, wie es immer wieder so schön heißt: Die aus Russland lancierte Desinformation zur Destabilisierung unserer Gesellschaft gilt nicht als unzulässig und wird so als trojanisches Pferd wirken. Wer den Untergang der westlichen Welt nicht wünscht, und der französische Präsident hat das zum Beispiel schon einmal verstanden, will die Desinformation natürlich eindämmen.

Auch die Behauptung, die Krim gehöre zu Russland, ist in dieser Hinsicht eine gefährliche Desinformation – sie höhlt das Bewusstsein für nationale Souveränität aus und manipuliert die Öffentlichkeit dazu, eine völkerrechtswidrige Annexion und damit ein Kriegsverbrechen zu billigen. Dennoch dürfte die Behauptung nicht im üblichen Sinne unzulässig sein.

Argumentieren wir als Stadtverwaltung mit der Zulässigkeit, dürften wir also auch hier unterliegen. Jedes Gericht verhandelt das, worum es geht, und wenn es um die Zulässigkeit geht, verhandelt es eben die. Mit dem bekannten Ergebnis. Die beteiligten Richter mögen wissen, dass Desinformation gefährlich ist, aber sie verhandeln eben über die Zulässigkeit.

Natürlich weiß ich nicht, ob die beteiligten Juristen der jeweiligen Gemeinden das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 22. Juni 1982 im Blick haben (1 BvR 1376/79). Nur falls nicht, würde ich den Gedanken einmal anregen. Ich verlinke Ihnen das Urteil hier, interessant wird es ab Absatz 23. Die Absätze sind nummeriert.

In dem Urteil heißt es: „Unrichtige Information ist unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Gut (BVerfGE 54, 208 (219)).“ Und: „Die bewußte Behauptung unwahrer Tatsachen ist durch Art. 5 Abs. 1 GG nicht mehr geschützt.“

Später heißt es noch einmal: „Was dagegen nicht zur verfassungsmäßig vorausgesetzten Meinungsbildung beitragen kann, ist nicht geschützt, insbesondere die erwiesen oder bewußt unwahre Tatsachenbehauptung.“

Lügen stören die Meinungs- und Willensbildung

Und genau um diesen Satz in Absatz 24 dieses Urteils geht es. Der erwähnte Ausschnitt des „Brain-Talks“ von Markus Hofmann über die Krim ist demnach nicht vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt: Weder Markus Hofmann noch Daniele Ganser können sich bei der Verbreitung solcher Falschbehauptungen auf Art. 5 GG berufen.

Und das hat auch gute Gründe: Unwahrheiten können naturgemäß nicht dazu beitragen, dass wir uns als Volk – Souverän in der Demokratie – eine fundierte Meinung bilden können. Das ist der Hintergrund. Lügen stören die Meinungsbildung, die in einer Demokratie auf der Wahrheit aufbauen muss.

Anders formuliert: Nur anhand wahrer Informationen gelingt die für das Funktionieren einer Demokratie erforderliche Meinungs- und Willensbildung. Vor der Unwahrheit muss sich die Demokratie unbedingt schützen. Sie kann und darf Unwahrheiten im Grunde gar nicht durchgehen lassen.

Insofern könnten wir die Argumentation gegenüber Veranstalter und Gericht etwas anders aufbauen als gewohnt: Wir begründen nicht, warum wir bestimmte zu erwartende Äußerungen ablehnen, sondern wir begründen, warum diese Äußerungen gar keinen Anspruch darauf haben können, öffentlich gehört zu werden: Sie stehen nicht unter dem Schutz von Art. 5 GG.

Gerade als öffentlicher Dienst dürften wir gar keine Desinformation zulassen, die auf eine Destabilisierung der Gesellschaft hinausläuft. Würden wir Desinformation wie „Die Krim gehört zu Russland“ durchgehen lassen, würden wir als Kommune zur Destabilisierung der Gesellschaft beitragen. Das dürfen wir schlichtweg nicht.

Und kein Gericht im Rechtsstaat dürfte uns als Kommune dazu verdonnern, einem höchstrichterlichen Urteil zuwiderzuhandeln, wenn wir sauber erklären, inwiefern dieses Urteil genau vor dem Hintergrund der aktuellen Desinformationsflut einschlägig und gerade deswegen enorm wichtig ist. Immerhin geht es um die Rettung der freiheitlichen Demokratie.

Wir könnten also auf das Unwahre statt auf das Unzulässige abstellen. Wir argumentieren, dass Unwahrheiten nicht vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt sind. Folglich hätte dann auch eine Desinformationsveranstaltung keinen Anspruch darauf, als grundrechtlich geschützt angesehen zu werden. Gerade um die Meinungsbildung in der freiheitlichen Demokratie zu schützen, müssen wir unsere Stadthalle Desinformationsrednern verweigern.

Zum Beweis dokumentieren wir die Flut an bisherigen Falschbehauptungen bei vergleichbaren Veranstaltungen. Das gelingt, denn das Massenhafte ist ja im Sinne der Absender der laufenden Desinformationswelle – siehe Steve Bannons Zitat „Flood the zone with shit“. Dann argumentieren wir, dass wir es hier mit systematischer Desinformation zum Zwecke der gesellschaftlichen Destabilisierung und Demokratiegefährdung zu tun haben. Und das in einer (geplanten) Fülle, bei der eine einzelne Wertung einer einzelnen Äußerung als Meinungsäußerung nicht ins Gewicht fällt.

Wir legen dar, dass es insgesamt nicht um einzelne Meinungsäußerungen geht, sondern um gezielte Desinformation. Diese eignet sich laut Bundesverfassungsgericht nicht dazu, dass wir uns im Sinne der Demokratie eine kluge Meinung als mündige Bürger bilden. Sie stört dabei sogar und gefährdet die Rechtsordnung. Deren globaler Schutz überwiegt gegenüber dem Anspruch eines Redners, im Einzelnen Unsinn erzählen zu dürfen. Das Gericht müsste uns dann schriftlich geben, dass die Fülle der dokumentierten Unwahrheiten „zur verfassungsgemäß vorausgesetzten Meinungsbildung beitragen kann“ und die einzelnen Falschbehauptungen entgegen dem Urteil von 1982 ein schützenswertes Gut im Sinne von Art. 5 GG darstellen.

Das Fass mit der Zulässigkeit öffnen wir nicht, entsprechend wird darüber auch nicht verhandelt.

„Aber ist das nicht eine legitime Gegenstimme?“

Nun habe ich vermutlich mindestens zwei Arten von Lesern hier: Die einen folgen meinen Gedanken und finden das Ganze vielleicht auch logisch oder finden Fehler, die mich interessieren würden. Die anderen brüllen:

  • Aber man wird doch wohl noch seine Meinung sagen dürfen!
  • Daniele Ganser erklärt doch nur seine Sicht der Dinge!
  • Daniele Ganser bringt doch nur die Gegenstimme zum „Mainstream“!
  • Was ist denn bitte Wahrheit? Es ist doch alles relativ!

Für diese zweite Fraktion ist möglicherweise folgender Gedankengang wichtig:

  1. Behauptungen sind keine Meinungen. Der Unterschied ist simpel: Behauptungen lassen sich theoretisch prüfen, Meinungen nicht. Juristen sprechen davon, dass die Tatsachenbehauptung „dem Beweise zugänglich“ sei.
  2. Folglich ist auch eine Lüge niemals eine Meinung. Eine Lüge ist per se eine Behauptung. Es ist Blödsinn und zudem gleich die nächste Lüge, Desinformation als legitime Meinungsäußerung zu bezeichnen.
  3. Wer unzutreffende Tatsachenbehauptungen aufstellt und anderen eine nicht existente Wirklichkeit vorspiegelt wie etwa jene, die Krim sei russisch, manipuliert die Meinungsbildung. Diese Manipulation ist nicht im Sinne der demokratischen Rechtsordnung, weil wir zur Meinungsbildung zutreffende Informationen benötigen. Wer manipuliert, greift die Demokratie an. Und dagegen muss sich ein demokratischer Rechtsstaat wehren.
  4. Auch wer sich irrt, sagt die Unwahrheit. Nur eben nicht bewusst. Jemandem vorzuwerfen, er lüge, kann schon dünnes Eis sein, denn die Lüge ist die bewusst und zur Täuschung eingesetzte Unwahrheit.
  5. Es ist keine „Zensur“, wenn wir Unsinn und Desinformation unterbinden. Es ist auch kein Eingriff in die Meinungsfreiheit, wenn wir Lügner und Demagogen öffentlich demaskieren. Gerade Versuche, die Meinungsbildung durch unwahre Behauptungen zu verzerren, sind öffentlich zu machen.
  6. Diktaturen schränken die Meinungsfreiheit ein, um ihre Regime zu schützen. Demokratien schränken die Meinungsfreiheit ein, um die freie und auf der Wahrheit beruhende Meinungs- und Willensbildung zu schützen. Dieses wichtige Demokratieelement attackieren viele aus der AfD- und „Querdenker“-Ecke derzeit und arbeiten damit auf einen Totalitarismus in Europa hin. Hier gibt es sicher auch unwissende „nützliche Idioten“, aber vor allem auch immer mehr Täter. Denn die Zusammenhänge sprechen sich ja nun auch allmählich herum.
  7. Es gibt natürlich eine objektive Wirklichkeit. Zu der gehört neben der aktuellen Wassertemperatur im Freibad auch der völkerrechtliche Status der Ukraine inklusive Krim. Die Wirklichkeit ist nach Ludwig Wittgenstein die Gesamtheit aller uns umgebender Tatsachen.
  8. Wer die Wirklichkeit zutreffend beschreibt, sagt die Wahrheit. Wer etwas Unwirkliches als wirklich ausgibt, irrt sich oder lügt (psychisch gesunde Varianten) oder unterliegt einem Wahnsystem, in dem er seine Parallelwelt ständig durch ähnliche Quellen bestätigt (Prof. Gestwa nennt das ein „Zitatkartell“) oder tatsächlich Wahnvorstellungen im Sinne einer Schizophrenie wahrnimmt (psychisch ungesunde Varianten).
  9. Da wir hier in einer Demokratie leben und zur Wahl gehen, bedarf die Öffentlichkeit zur Meinungs- und Willensbildung zutreffender Informationen, ob es dabei um Einzelmeinungen oder um die öffentliche Meinung geht. Und genau deswegen kann und darf Art. 5 GG die Unwahrheit gar nicht schützen. Als Kommunen müssen wir rechtsstaatlich handeln und dürfen insofern ein zu erwartendes Desinformationsgewitter vielleicht gar nicht einmal genehmigen.
  10. Davon abgesehen sind Vertreter der Unwahrheit ohnehin niemals eine „Gegenstimme“, die wir der Ausgewogenheit wegen zu Wort kommen lassen müssten. Im Gegenteil: Es ist immer geboten, Lügen zu entlarven und Lügner dafür öffentlich anzuprangern. Denn diese Leute torpedieren die Meinungs- und Willensbildung und gefährden die Demokratie.

Unbelegte Behauptungen sind wertlos

Und erlauben Sie mir noch einen Randaspekt: Daniele Ganser und andere arbeiten nicht nur mit erwiesen unwahren Behauptungen, sondern auch mit Behauptungen, für die es keine Belege gibt. Hierzu ist wichtig zu wissen: Unbelegte Behauptungen sind wissenschaftlich und publizistisch völlig wertlos, außer vielleicht bei der Yellow Press, wenn sie Gerüchte über Prominente verbreitet.

Als Vermutung gekennzeichnet, mögen unbelegte Behauptungen von der Meinungsfreiheit gedeckt und auch legitim sein. Aber ohne diese Kennzeichnung betreten wir dünnes Eis: Unbelegte Behauptungen als Fakten ausgeben, ist im Zweifel möglicherweise eben auch gelogen. In jedem Fall spielen wir uns als Wissenschaftler und Publizisten auf Dauer ins Aus, wenn wir ständig halbgares Zeug von uns geben. Und das ist auch richtig so. Es ist keine Zensur, sondern Qualitätssicherung in der öffentlichen Kommunikation.

Bei unbelegten Behauptungen gilt:

  • Wer eine Behauptung aufstellt, die dem bisherigen Kenntnisstand widerspricht, hat sie zu beweisen. Es gilt: Wer behauptet, belegt.
  • Wer den Beweis verweigert, ist nicht ernstzunehmen und möglicherweise ein Scharlatan.
  • Wer den Gegenbeweis fordert, verstößt gegen seine Beweispflicht und handelt unlauter und unseriös und ist ebenfalls möglicherweise Scharlatan.
  • Bleibt eine Behauptung unbelegt, dürfen wir uns wieder von dem Gedanken abwenden. Es ist heiße Luft und wissenschaftlich gegenstandslos.
  • Wissenschaftlich gilt eine unbelegte Behauptung so lange als unwahr, bis der Beweis erbracht ist. So gesehen wäre auch die unbelegte Behauptung nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.
  • Ist eine Behauptung unbelegt und ist der Gegenbeweis rein logisch nicht möglich („Es gibt Außerirdische“), haben wir es mit Scharlatanalarmstufe Rot zu tun oder auch mit einem Verschwörungsmythos. Der Kern jeder Verschwörungstheorie ist unbelegt, meist auch noch zusätzlich unüberprüfbar.
  • Verschwörungsgläubige agieren auf dem gleichen intellektuellen Niveau wie Anhänger eines Aberglaubens. Schon Karl Popper erklärte 1958 sinngemäß, Verschwörungstheorien seien der Aberglaube von heute.
  • Wer unbelegte Behauptungen aufstellt, kann nicht für sich in Anspruch nehmen, dass wir ihm zuhören – seine heiße Luft ist ebenfalls keine „Gegenstimme“, die wir zu Wort kommen lassen müssten.

Andeutungen und Scheinfragen sind „Geschwurbel“

Agieren Demagogen mit Andeutungen und Scheinfragen (also mit Fragen, die Behauptungen kaschieren sollen), gilt:

  • Andeutungen und Scheinfragen sind das, was wir heute „Geschwurbel“ nennen. Halbgares Zeug, Insinuationen, suggestive Unterstellungen sind die wichtigsten Werkzeuge aus dem Werkzeugkoffer von Demagogen und Lügnern. Der Deckmantel lautet: „Ich stelle nur Fragen.“ Niemand Seriöses agiert so – allerdings agieren nahezu alle so, die uns gegen die westlichen Demokratien instrumentalisieren wollen.
  • Wer mit Andeutungen arbeitet, den fordern Vertreter der Wissenschaft und Publizistik auf, klar zu sagen, was zu sagen ist. Kommt nichts Handfestes, haken Wissenschaftler und Publizisten den anderen als Scharlatan ab.
  • Wer Andeutungen und Scheinfragen bringt, stellt unter dem Strich unbelegte Behauptungen auf und ist damit ebenso keine legitime „Gegenstimme“ oder ein „fehlender Part“.

Also: Wären wir die Stadtverwaltung, könnten wir uns aufs Bundesverfassungsgericht berufen, welches sagt: Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung schützt keine Unwahrheiten.

(Disclaimer: Da ich mein neues Buch erwähne, muss ich diesen Beitrag als Werbung kennzeichnen.)