Mirko Langes „Democracy Intelligence gGmbH“ verlangt von Jens Spahn, sich für eine Position einzusetzen, die er nicht vertritt. Das ist unseriös und schadet der Demokratie. (Bitte Nachtrag weiter unten beachten: Die „Democracy Intelligence gGmbH“ hat ihre Formulierungen zur Bewertung von Spahns Äußerung im Laufe des Tages geändert. Sie hat sachliche Fehler korrigiert und die Anregung gelöscht, Spahn könnte zur Diskussion der Position der Grünen aufrufen.) Spahns Äußerung, das Mercosur-Abkommen sei an acht grünen Abgeordneten gescheitert, bezeichnet Mirko Lange als „faktisch unwahr“.
Über die „Democracy Intelligence gGmbH“ um Gründer Mirko Lange habe ich bereits mehrfach geschrieben und gepodcastet:
- über die angebliche Objektivität des subjektiven Ansatzes der Aussagenbewertungen,
- über den zweifelhaften Nutzen dieses Ansatzes für die Demokratie,
- über das merkwürdige wissenschaftliche Denken und Arbeiten dieser Initiative.
Vor allem bei LinkedIn war die Kritik an dem Modell enorm. Und tatsächlich hat Mirko Lange in der Folge auch einige grobe Verstöße gegen das logische Denken bereinigt.
Falsche Einordnung von Meinungen
So hatte Mirko Lange der Öffentlichkeit zunächst als „wissenschaftlich fundiert“ verkauft, eine Äußerung sei wahr, wenn sie nicht falsch, delegitimierend, verzerrend oder framend sei – ein Ausschlussverfahren, an dem alle mit etwas wissenschaftlicher Ahnung sofort den Kategorienquark und damit die mangelnde Brauchbarkeit erkennen. Ergebnisse dieser Arbeitsweise sind schwerlich valide.
Gleichwohl hatte Mirko Lange wie erwähnt behauptet, das Ganze sei wissenschaftlich fundiert.
Inzwischen ist das Hauptproblem nicht mehr so sehr die Missachtung der Intelligenz und Bildung des Publikums durch krude Logiken, sondern vor allem die falsche Einordnung von Meinungen als Behauptungen, deren Qualität sich angeblich quantifizieren lässt.
Auch ein „Codebuch“ macht Mirko Langes Ansatz nicht objektiv
Auch diese Kritik besteht schon lange – allein, die „Democracy Intelligence gGmbH“ bleibt konsequent bei ihren subjektiven Framings. Sie ordnet Äußerungen von Politikern einen quantitativen Wert zu („A“ bis „E“) und begründet die Einordnung argumentativ.
Damit beruhen die Werte, die dem Publikum eine Objektivität vorspielen, nicht auf einer wissenschaftlichen Beweisführung, sondern die gGmbH argumentiert. So sind die Werte selbst, also die Quantifizierungen in Form von „A“ bis „E“, im Grunde hinfällig.
Und gibt jemand seine subjektiven Einschätzungen als objektiv aus, hilft auch ein „Codebuch“ nicht viel. Das wirkt eher so, als solle es den Mangel an Objektivität kaschieren.
Spahn soll etwas sagen, was er nicht meint
Das folgende Beispiel zeigt sehr gut, weshalb es auf das „Codebuch“ nicht ankommt: Am Ergebnis ist für alle sofort zu erkennen, dass die Herangehensweise das Attribut „objektiv“ nicht verdient.
Mit dem Datum 21. Januar 2026 veröffentlichte die gGmbH eine Bewertung der Äußerung von Jens Spahn über die Abstimmung zum Mercosur-Abkommen im Europaparlament (Bild von Spahn mangels Nutzungsrechten geblendet):

Spahn sagt:
„Dann scheitert es exakt an den acht deutschen Grünen, dass es in Brüssel diese Mercosur-Mehrheit gegeben hat. Sie stimmen mit den linken und den rechten Extremen.“
Mirko Langes „Democracy Intelligence gGmbH“ rüffelt:
„Spahn kritisiert die Grünen für das Scheitern des Mercosur-Abkommens im EU-Parlament (…).“
Die Einordnung ist schief und damit manipulativ: Spahn kritisiert nicht „die Grünen“, sondern die acht grünen Abgeordneten, und zwar äußerst klar erkennbar durch das Wort „exakt“. Schon damit verzerrt die „Democracy Intelligence gGmbH“ die Sachlage.
Dann markiert die „Democracy Intelligence gGmbH“ Spahns Äußerung mit der schlechtesten Bewertung „E“. Sie unterstellt, Spahn gefährde damit „die Demokratie durch Angriffe und Entwertung“. Zudem behauptet die gGmbH, Spahn übertreibe den Einfluss dieser acht Grünen – was unverständlich ist, da diese acht Grünen bei der Abstimmung entscheidend waren.
Ebenfalls entscheidend ist der Versuch der gGmbH, Spahn vorzuschreiben, was er besser hätte sagen sollen:
„Die acht deutschen Grünen-Abgeordneten stimmten gegen das Mercosur-Abkommen, was zur fehlenden Mehrheit beitrug. Ihre Begründung waren Umwelt- und Landwirtschaftsbedenken – eine Position, die diskutiert werden sollte.“
Das hätte Spahn offenbar sagen sollen, damit er nicht als Feind der Demokratie durchfällt. Jedenfalls nach Ansicht der „Democracy Intelligence gGmbH“, die schon Spahns Originalzitat verfälschend interpretiert.
Subjektive Diffamierung mit scheinbar objektivem Score
Diese Einordnung seitens der gGmbH ist dann zum einen sachlich falsch:
- Die acht Grünen haben nicht gegen das Mercosur-Abkommen gestimmt, wie die gGmbH Jens Spahn in den Mund legen will. Stattdessen haben sie dafür gestimmt, das Abkommen vom Europäischen Gerichtshof auf grundsätzliche Vereinbarkeit mit den EU-Verträgen prüfen zu lassen. Das Parlament stimmte nicht für oder gegen das Abkommen, wie die gGmbH hier suggeriert. Stattdessen haben Linke und Grüne den Antrag eingebracht, das Abkommen an den EuGH zu verlagern. Es ist insofern also Unsinn zu sagen, die acht Grünen hätten „zur fehlenden Mehrheit“ beigetragen. Im Gegenteil haben diese acht Grünen in der Abstimmung für die Mehrheit gesorgt, um die es ging – nämlich dafür, das Mercosur-Abkommen dem EuGH vorzulegen.
- Und dann ist es Quatsch zu behaupten, Spahn würde den Einfluss dieser acht Grünen übertreiben. Der Einfluss dieser acht Grünen war dann doch wohl eher ausschlaggebend. Das ist ja das, worüber sich Spahn aufregt.
Zum zweiten erleben wir ein Foulspiel in Sachen Meinungsfreiheit, wenn die „Democracy Intelligence gGmbH“ Spahns Äußerung abwertet und zugleich fordert, Spahn solle die Position des politischen Gegners thematisieren:
- Spahn äußert einfach nur eine zulässige und legitime Meinung. Er ist für das Abkommen und bringt seinen Ärger darüber zum Ausdruck, dass es nun erst einmal verzögert wird. Das darf er. Die Umwelt- und Landwirtschaftsbedenken kann und darf er für irrelevant halten. Er muss sie nicht erwähnen. Schon gar nicht muss er sie in die Debatte einbringen.
- Genau das aber fordert die „Democracy Intelligence gGmbH“ von Spahn. Er soll etwas für diskutabel erklären und verlangen, dass etwas diskutiert wird, wovon er nach menschlichem Ermessen nicht überzeugt ist.
Mirko Langes „Democracy Intelligence gGmbH“ begeht nun zwei elementare Fehler:
- Einmal diffamiert die „Democracy Intelligence gGmbH“ Spahns legitime Äußerung als demokratiegefährdend – was sie nicht ist, weil Spahn als politischer Akteur einfach nur seine Meinung äußert, die zumal legitim ist. Die Demokratie gefährdet Spahn mit dieser Äußerung in keiner Weise, wie Mirko Langes gGmbH behauptet.
- Dann gibt die „Democracy Intelligence gGmbH“ Spahn vor, er solle, um nicht demokratiegefährdend zu sein, die Umwelt- und Landwirtschaftsbedenken würdigen, indem er sie öffentlich für diskussionswürdig erklärt. Die Macher um Mirko Lange schreiben einem Politiker also vor, was er thematisieren soll. Er soll zur Diskussion der Position des politischen Gegners aufrufen.
Und dieser Anspruch von Mirko Langes gGmbH hat nichts mit Demokratie zu tun. Das Vorgehen ist hochgradig übergriffig und alles andere als demokratisch oder demokratiefördernd:
- Es ist die Parteinahme für eine Position, die Spahn nicht teilt (was er allerdings auch nicht muss), obwohl es bei der „Democracy Intelligence gGmbH“ angeblich um die Qualität der demokratischen Debattenkultur geht und nicht um Meinungsbevormundung.
- Und es ist darüber hinaus noch das Verlangen, Spahn solle für diese ihm fremde Position eintreten, indem er öffentlich erklärt, wir sollten darüber diskutieren. Obwohl er völlig anderer Meinung ist, was ihm natürlich zusteht. Die Bevormundung findet also statt.
Mirko Langes Ansatz ist gefährlich
Spahn vertritt hier offenbar eine nach Ansicht der gGmbH „falsche“ Meinung. Er soll – damit er nicht öffentlich als Feind der Demokratie diffamiert wird – von einer ihm fremden Position sagen, sie solle diskutiert werden.
Die gGmbH mischt sich also massiv in den Inhalt ein und verlangt von Spahn so etwas wie ein öffentliches Bekenntnis zu einer ihm fremden Meinung, weil sonst die Keule der öffentlichen Diffamierung als demokratiegefährdend droht.
Um dieses subjektive Urteil zu untermauern und gegenüber Leserin und Leser als objektiv auszugeben, setzt die gGmbH der Öffentlichkeit einen quantifizierenden Score vor. Sie behauptet also unter Angabe eines Scores, ihre Meinung (sofern eine GmbH eine Meinung haben kann) sei richtig.
Deshalb halte ich Mirko Langes Ansatz für gefährlich und antidemokratisch. Ich hoffe für unsere Demokratie, dass niemals jemand wie Mirko Lange an die Macht kommt. Und ich halte es für wichtig, dass die Öffentlichkeit diesen gefährlichen Ansatz noch viel intensiver diskutiert.
Mirko Langes Meinungskampf soll gemeinnützig sein
Also: Sicher können wir Spahn widersprechen. Wir können und dürfen anderer Meinung sein. Und auch Mirko Lange darf seine Position dagegenstellen und Jens Spahn öffentlich widersprechen. Nur ist das dann eben ein Meinungsstreit und in keiner Weise objektiv. Ein Score, der Quantifizierbarkeit vorgaukelt, hat da dann nichts verloren. Wir reden dann über subjektive Meinungen, die gegeneinander antreten, im Idealfall mit Argumenten.
Hier aber spricht nicht Mirko Lange als Bürger oder Publizist, sondern es spricht die „Democracy Intelligence gGmbH“ als eine gemeinnützige GmbH, die Spendenbescheinigungen ausstellen darf. Die „Democracy Intelligence gGmbH“ wertet zulässige und legitime Meinungsäußerungen ab und vergibt Noten, die Objektivität vorgaukeln. Mit dem kleinen „g“ vor „GmbH“ wird dann der persönliche Meinungskampf Mirko Langes als gemeinnützig ausgegeben, was er mangels Neutralität nicht sein kann.
Die gGmbH scheint letztlich als gemeinnütziges Korsett für Mirko Langes persönlichen Meinungskampf zu dienen.
Parteiische Meinungsvorschriften und Augenwischerei
Was die Behauptung angeht, es handele sich hier um eine wissenschaftlich fundierte objektive Einordnung von Politikeräußerungen im Sinne der Demokratie, haben wir es mit einiger Augenwischerei zu tun. Diese Augenwischerei hat sicher Fans, von denen einige das Potemkinsche Dorf nicht erkennen, während manche radikalisierten Charaktere es vermutlich auch billigen. In jedem Fall ist der Ansatz parteiisch, weil sich die gGmbH in die Meinungsbildung einmischt und damit eben nicht neutral im Sinne der Gemeinnützigkeit ist.
Die Bewertung von Spahns Äußerung zeigt den grundlegenden methodischen Fehler der „Democracy Intelligence gGmbH“ um Mirko Lange in meinen Augen überdeutlich. De facto sorgt das Unternehmen nicht im Sinne der Demokratie für eine qualifizierte Diskussion, sondern es spricht Andersdenkenden ihre Meinungen ab und verlangt von ihnen, Positionen öffentlich Raum zu geben, die sie nicht vertreten.
Im Regelfall rüffelt die „Democracy Intelligence gGmbH“ Äußerungen von Politikern und schlägt ihnen alternative Äußerungen vor. Die „Democracy Intelligence gGmbH“ will uns also erklären, was wir sagen sollen und was nicht – ohne allerdings für diese Einordnung selbst ausreichend kompetent zu sein. Es fehlt an politischer Bildung in Sachen Demokratie und auch an Informationskompetenz, also der Fähigkeit, Informationen zu bewerten.
Mirko Lange und die falschen Meinungen
Zuallererst verkennt die „Democracy Intelligence gGmbH“, dass Demokratie so nicht funktioniert, wie sich Mirko Lange das vorstellt. Demokratie bedeutet Meinungsstreit, wobei gemeinnützige Organisationen laut Bundesfinanzhof eine gewisse Neutralität wahren sollten. Zurückhaltung ist bei Politikern weniger gefragt als vielmehr bei einer Körperschaft, die unter dem Dach der Gemeinnützigkeit agiert.
Vom politischen Gegner zu verlangen, dass er dazu aufruft, unsere Positionen zu diskutieren, verstößt jedenfalls gegen Art. 5 GG, ist bevormundend und der Demokratie in eklatanter Weise abträglich. Und auch zulässige Meinungsäußerungen abzuwerten, ist undemokratisch.
Das Vorgehen der „Democracy Intelligence gGmbH“ ist in meinen Augen nach wie vor wissenschaftlich unsauber und politisch-publizistisch unseriös:
- Mirko Lange geht mit Meinungen nach wie vor um, als könnten sie richtig oder falsch sein;
- er macht immer wieder politische Haltungen zum Maßstab statt wissenschaftlicher Standards, wie er behauptet;
- und indem er eine Objektivität vortäuscht, führt er auch sein Publikum in die Irre.
An anderer Stelle hatte ich schon mal geschrieben, dass Mirko Lange über die Unterscheidung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen stolpert. Denn Meinungsäußerungen können nicht falsch sein – bestenfalls ist es ihr Tatsachenkern.
Vermischung von Beweis und Argument
Hinzu kommt der Versuch, der Öffentlichkeit weiszumachen, qualitative und subjektive Einordnungen von Politikeräußerungen seien quantifizierbar und objektiv.
Methodisch scheint es darüber hinaus Schwierigkeiten beim Auseinanderhalten der Kategorien „Beweis“ und „Argument“ zu geben.
Ob übrigens bei der Erstellung der Inhalte der „Democracy Intelligence gGmbH“ KI eine Rolle spielt, ist irrelevant: Am Ende steht da, was dasteht, und Mirko Lange ist als Inhaber der gGmbH verantwortlich. Inhaltliche Fehler sind ihm selbst anzulasten wie alles andere, was hier schiefläuft.
Ab hier: Nachtrag 25. Januar 2026, 18.30 Uhr
Diesen Blogbeitrag habe ich heute früh in einem Hotel geschrieben – und dann war ich den ganzen Tag unterwegs auf der A3 von Passau bis Köln.
Im Laufe des Tages wurde die Einschätzung der „Democracy Intelligence gGmbH“ zu Jens Spahns Äußerung geändert. Die neue Version sieht jetzt so aus:
Die oben skizzierten sachlichen Fehler sind raus. Der Text lautet jetzt:
Die Einordnung: Spahn kritisiert die Grünen für das Scheitern des Mercosur-Abkommens im EU-Parlament, das er als essenziell für europäische Unabhängigkeit von den USA darstellt. Er übertreibt ihren Einfluss und unterstellt eine Koalition mit „Extremen“, obwohl die Grünen aus inhaltlichen Gründen (Umwelt, Landwirtschaft) dagegen stimmten und andere Fraktionen ebenfalls ablehnten. Die Aussage dient der politischen Delegitimierung.
Das alternative Wording nach Empfehlung der gGmbH für Jens Spahn lautet jetzt:
Das wird man doch noch sagen dürfen! Ja, darf man, nur nicht unbedingt so. Jens Spahn könnte sagen: „Es ist bedauerlich, dass die Grünen im EU-Parlament nicht für eine zügige Zustimmung zum Mercosur-Abkommen gestimmt haben. Ihre Entscheidung, eine rechtliche Überprüfung zu fordern, könnte die europäischen Handelsinteressen gefährden.“
Dieser Vorschlag spricht jetzt für wesentlich weniger Intoleranz von Mirko Lange und Team gegenüber Jens Spahns Formulierung als die vorige Version. Und ja, Jens Spahn hätte es so formulieren können.
Nur: Warum sollte er? Seine Originalversion war in Ordnung. Sie schmeckt vielleicht manchem Grünen nicht, aber sie war weder falsch noch unzulässig. (Wobei die „Democracy Intelligence gGmbH“ Spahns Worte auf eine falsche Tatsachenbehauptung hinzudrehen versucht – dazu komme ich gleich.)
Mirko Langes gGmbH dämpft Spahns Meinung per Konjunktiv ab
Bemerkenswerterweise empfiehlt die „Democracy Intelligence gGmbH“ dem Jens Spahn eine äußerst weichgespülte Variante:
„Ihre Entscheidung, eine rechtliche Überprüfung zu fordern, könnte die europäischen Handelsinteressen gefährden.“
Ist das Jens Spahns Stil? „könnte … gefährden“? Mirko Lange könnte auch den Konjunktiv weglassen und Spahn empfehlen zu sagen:
„Ihre Entscheidung, eine rechtliche Überprüfung zu fordern, gefährdet die europäischen Handelsinteressen.“
Auch das wäre eine legitime Meinungsäußerung. Oder:
„Ihre Entscheidung, eine rechtliche Überprüfung zu fordern, schadet Europa.“
Oder meinetwegen auch ohne Begründung der Meinung:
„Ihre Entscheidung, eine rechtliche Überprüfung zu fordern, ist beknackt.“
Es wären sämtlichst zulässige und legitime Meinungsäußerungen. Doch die „Democracy Intelligence gGmbH“ schlägt eine möglichst weichgespülte Variante vor, in der sich Spahn mit seiner Meinung und seinem Unmut zurücknimmt. Unnötigerweise und vor allem auf bevormundende Weise, denn Jens Spahns Originalaussage ist in Ordnung.
Insofern ist der Alternativvorschlag der „Democracy Intelligence gGmbH“ ebenfalls hoch manipulativ. Auch gegenüber Mirko Langes Leserinnen und Lesern, von denen sich möglicherweise viele nicht fragen, weshalb Spahn so unbedingt eine abgedämpfte Konjunktiv-Version vorgesetzt bekommt und offenbar nicht direkt sagen soll, was er meint.
Es geht um die zusätzliche Schleife – doch die DI gGmbH unterstellt, es ginge um die rechtliche Überprüfung
Das Manipulative findet sich noch in einer anderen Dimension: Der Vorschlag schiebt Jens Spahn unter, er sei gegen die rechtliche Überprüfung als solche. Das lesen wir implizit heraus. Dabei handelt es sich um ein geradezu demagogisches Framing durch die „Democracy Intelligence gGmbH“. Denn möglicherweise ärgert sich Spahn einfach über die Verzögerung. Der Punkt ist vermutlich nicht die rechtliche Überprüfung, sondern die zusätzliche Schleife und der damit einhergehende Zeitverlust.
Diesen Zusammenhang verkennt die „Democracy Intelligence gGmbH“ in ihrer gottgleichen Weisheit.
Also: Warum empfiehlt die „Democracy Intelligence gGmbH“ ein Wording, in dem Spahn seine Meinung zurückfährt und in Watte packt? Woher kommt das? Warum gesteht Mirko Lange Jens Spahn nur weichgespülte Formulierungen zu?
Und warum empfiehlt die „Democracy Intelligence gGmbH“ ausgerechnet Formulierungen, in denen Spahn durch Suggestionen erneut schlecht wegkommt? Warum sind auch die vorgeschlagenen Alternativen reine Framings voller subtiler Botschaften, die dem Sprecher erneute Bosheiten unterstellen?
Ich schlage eine Antwort vor: weil es nicht um Demokratie geht. Es geht Mirko Lange um etwas anderes. Worum es ihm geht, weiß ich noch nicht. Aber ich nehme an, das wird sich irgendwann zeigen.
Bisher jedenfalls setzt die „Democracy Intelligence gGmbH“ auf jede Menge heiße Luft, wenn sie beispielsweise großspurig verkündet: „Wir sind Demokratie.“ Ein Spruch, der gut klingt, aber nichts sagt. Möglicherweise geht es ja darum. Um Schein statt Sein. Zumal – wie andernorts erwähnt – der Beweis noch aussteht, dass das Projekt der „Democracy Intelligence gGmbH“ der Demokratie hilft. Mirko Lange behauptet das ja bisher einfach nur ohne jeden Beleg.
Trotz Aktualisierung: Die Bevormundung bleibt
Unabhängig davon: Jens Spahn darf natürlich auch nach dieser Nachbesserung seitens der gGmbH bei seinem ursprünglichen Wortlaut bleiben. Es gibt keinen Grund, ihm andere Worte nahezulegen. Dies zu tun, ist nach wie vor undemokratisch und eine Bevormundung. Auch ohne sachliche Fehler. Jens Spahn darf seine Meinung äußern, und er muss sie in einer freien Demokratie nicht in konjunktivische Watte packen. Alleine der Versuch, politische Äußerungen abzudämpfen, wirkt auf mich totalitär.
Zudem bleibt die Herabwürdigung durch den Wert „E“ falsch und illegitim: Nach wie vor gefährdet Jens Spahn mit seiner Äußerung in keiner Weise die Demokratie. Das zu behaupten und diese Einordnung mit einem Score als objektive Wahrheit auszugeben, ist schlicht Unsinn und bleibt auch nach der Korrektur der sachlichen Fehler hochgradig unseriös. Zum Glück ist das für alle mit entsprechender publizistischer Qualifikation sofort erkennbar.
Auch wenn wir Jens Spahn nicht mögen und allem widersprechen, was er sagt, und auch wenn wir in puncto Mercusor die französischen Bauern verstehen, sollten wir geordnet denken und Äußerungen politischer Gegner nüchtern betrachten, nicht mit Schaum vor dem Mund. Spahn tut in dem gegenständlichen Zitat eine zulässige und legitime Äußerung. Sie ist im Vergleich zu anderen Äußerungen, mit denen sich die Verteidiger der Demokratie befassen sollten, völlig harmlos.
Jedenfalls würde ich als gGmbH-Chef einem Politiker nicht öffentlich nahelegen, seine Meinung zurückzuhalten, weil ich dann nämlich selbst ruckzuck als Gründer einer antidemokratischen Bewegung dastehe. Demokratie braucht und erlaubt klare Worte. Das Bundesverfassungsgericht schützt auch polemische und zugespitzte Meinungen. Das wissen auch alle. Mirko Lange greift in die Meinungsfreiheit ein, weist diesen Vorwurf allerdings von sich und merkt nicht, dass die gebildete Öffentlichkeit die Denkfehler durchaus erkennt.
Jens Spahns Äußerung soll „faktisch unwahr“ sein

Jetzt noch kurz zum Komplex „Behauptung/Meinung“. Die „Democracy Intelligence gGmbH“ wertet die gesamte Äußerung Jens Spahns nicht als Meinung, obwohl sie durchaus auch Meinungscharakter hat, sondern als falsche Tatsachenbehauptung. „Faktisch unwahr“ sei diese Äußerung, verkündet die „Democracy Intelligence gGmbH“ rigoros.
Den Meinungscharakter von Spahns Äußerung, nämlich die Mitteilung einer Meinung als Unmutsäußerung über diese Abstimmung und das Verhalten der Abgeordneten, biegt die „Democracy Intelligence gGmbH“ geradezu mit Gewalt unter den Tisch:

Wir lesen es explizit und Publizistik-Profis wundern sich enorm: Mirko Lange und Team verkaufen der Öffentlichkeit Jens Spahns Äußerung tatsächlich vollständig als falsche Tatsachenbehauptung. Das müssen wir erst einmal sacken lassen. Mirko Lange wirft Jens Spahn öffentlich vor, die Unwahrheit zu sagen.
Falsche Tatsachenbehauptungen sind natürlich maximal anfechtbar, zutreffende Behauptungen und Meinungsäußerungen nicht. Darum ist es für eine radikale Bewegung sinnvoll, die Äußerungen ihrer Gegner als falsche Tatsachenbehauptungen darzustellen und den Meinungscharakter ihrer Äußerungen auszublenden.
Schauen wir uns diese Einordnung mal an. Spahns Äußerung:
„Dann scheitert es exakt an den acht deutschen Grünen, dass es in Brüssel diese Mercosur-Mehrheit gegeben hat. Sie stimmen mit den linken und den rechten Extremen.“
… würde ich in ihrer Gesamtheit als Meinungsäußerung werten, und zwar als polemische und emotionale. Und vor allem als zulässige Meinungsäußerung. Spahn formuliert seinen Ärger.
Spahns Zuspitzung auf diese acht Abgeordneten ist eben das – eine Zuspitzung. Spahn ist sauer und versucht, das einigermaßen öffentlichkeitstauglich zu kommunizieren. Zugespitzte und auch polemische Meinungsäußerungen sind laut Bundesverfassungsgericht zulässig, auch wenn das Mirko Lange möglicherweise nicht gefällt. Geht es hier um eine Meinung, ist an ihr überhaupt nichts auszusetzen. Schon gar nicht können wir behaupten, Spahn gefährde damit die Demokratie.
Deuten wir die Äußerung aber als Tatsachenbehauptung, geht es um die Prüfung der enthaltenen Informationen. Und da die „Democracy Intelligence gGmbH“ behauptet, wir hätten es mit einer falschen Tatsachenbehauptung zu tun, muss sie den Beweis führen und darlegen, inwiefern Spahn die Unwahrheit sagt.
Also: Zu behaupten, Spahn sage die Unwahrheit, ist seinerseits eine Tatsachenbehauptung. Nun stellt § 186 StGB es unter Strafe, über jemanden eine Tatsache zu behaupten oder zu verbreiten, „welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist“, „wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist“. Das heißt, Mirko Langes Firma sollte den Beweis für ihre Behauptung einer Unwahrheit durch Spahn erbringen. Und dieser Beweis ist keine Argumentation. Sondern eben ein Beweis.
Nach dem Prinzip „Wer behauptet, belegt“ sollte Mirko Lange zudem darlegen, inwieweit Jens Spahn mit seiner Äußerung den „kausalen Einfluss“ der acht deutschen Grünen „massiv“ übertreibt, wie er schreibt. Das wird ihm nicht gelingen, weil „übertreiben“ eine Sache der subjektiven Einschätzung ist und somit eine Meinungsäußerung. Durch seine Wortwahl selbst (Spahn übertreibe massiv) begibt sich Mirko Lange in die Meinungsauseinandersetzung. Er selbst markiert mit seinen Worten, dass es bei dieser Übertreibung nicht um etwas Beweisbares oder Widerlegbares geht.
Also: Spahn sagt, das Abkommen sei an diesen acht deutschen grünen Abgeordneten gescheitert. Mirko Langes Firma sagt, das sei unwahr. Ergo stellt sich die Frage: Ist das Abkommen an den acht deutschen grünen Abgeordneten denn nicht gescheitert? Das ist die Behauptung von Mirko Langes gGmbH. Also muss sie das belegen. Nicht argumentieren. Belegen.
Die Unwahrheit belegen, nicht nur argumentativ behaupten
Soweit ich das sehe, wäre das Abkommen nicht gescheitert („scheitern“ ist übrigens eine für Meinungsäußerungen typische Formulierung Jens Spahns), wenn diese acht Grünen dagegen gestimmt hätten, das Abkommen an den EuGH zu verweisen.
Konkret: Es gab 334 Stimmen für den Verweis an den EuGH und 324 Stimmen gegen den Verweis an den EuGH. Hätten die acht deutschen Grünen dagegen gestimmt, wären 326 Stimmen dafür gewesen und 332 dagegen. Das Abkommen würde dann nicht an den EuGH verwiesen und Jens Spahn wäre nicht sauer.
In meinen Augen ist der „kausale Einfluss“ dieser acht Abgeordneten also durchaus gegeben. Ich frage mich, was Mirko Lange an dieser Rechnung stört. Was ist also „faktisch unwahr“ an der Aussage, es sei an diesen acht Abgeordneten gescheitert? Mirko Lange möge bitte belegen, dass Spahn die Unwahrheit äußert.
Diesen Beweis müsste Mirko Lange nicht führen, wenn er etwas toleranter wäre und die Äußerung als das einordnen würde, was sie überwiegend ist: als zugespitzte Meinungsäußerung. Dabei geht es um „das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens, des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung“, wie es das Bundesverfassungsgericht sagt (1 BvR 1376/79).
Und innerhalb dieser Meinungsäußerung gibt es eben einen Tatsachenkern, nämlich die Information, dass das Abkommen nicht an den EuGH gehen würde, wenn die acht deutschen Grünen gegen den Antrag gestimmt hätten.
Also, lieber Mirko Lange: Wie lautet die Beweisführung, dass die acht deutschen Grünen keinen „kausalen Einfluss“ hatten? Inwiefern „übertreibt“ Jens Spahn den Einfluss dieser Abgeordneten „massiv“?
Sollte die Antwort lauten, dass die acht Abgeordneten nur 8 von 334 Pro-Stimmen waren und es theoretisch auch an acht anderen hätte hängen können, ist das kein Beweis, sondern eine Argumentation. Dann meint Mirko Lange eben, dass Spahn übertreibt. Obwohl de facto etwas anderes herausgekommen wäre, wenn sie Contra gestimmt hätten.
Zur Unterscheidung von Behauptung und Meinung ist jetzt wichtig:
- Ist Spahns Äußerung eine Tatsachenbehauptung, dürfte sie zutreffen – denn in der Tat haben die acht Abgeordneten bewirkt, dass das Abkommen zum EuGH geht. Erkennen wir das als Beweis an, ist Spahns Äußerung beweisbar und auch bewiesen. Dann liegt Mirko Lange falsch, wenn er Spahn die Unwahrheit vorwirft.
- Laviert Mirko Lange aber herum, dann argumentiert er und zeigt damit, dass wir es mit einer Meinungsäußerung zu tun haben. Dann ist die Äußerung, das Abkommen sei an den acht Abgeordneten gescheitert, nicht „dem Beweis zugänglich“, wie es bei einer Behauptung der Fall wäre. Und was nicht beweisbar oder widerlegbar ist, gilt als Meinungsäußerung.
Ordnet Mirko Lange diese Äußerung also als Behauptung ein, muss er mit dem Rattenschwanz an Implikationen leben und Dinge widerlegen, die eigentlich Meinungen sind. Bei diesem Thema kommt seine Firma immer wieder durcheinander.
Argumentativ schlüssig ≠ Beweis
Mirko Lange und Team scheinen zu glauben, wenn ihnen etwas argumentativ schlüssig erscheint, handele es sich dabei um einen Beweis. Das ist in meinen Augen der grundlegende Denkfehler. Daran kann das gesamte Projekt scheitern. Die innere Logik fehlt. Den Machern fehlt es wie gesagt an Informationskompetenz, also an der Fähigkeit, Informationen richtig zu deuten. Und sie rüffeln zulässige Meinungsäußerungen, womit sie der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widersprechen. Auf die aufgeklärte Öffentlichkeit wirkt das entsprechend ungünstig, einige Radikalinskis finden es sicher super.
Dabei ist es nicht schwer zu verstehen: Eine Behauptung können wir beweisen oder widerlegen; einer Meinung können wir zustimmen oder ihr mit Gegenargumenten widersprechen. Im Sinne einer Meinung oder gegen eine Meinung können wir argumentieren. Beweisen oder widerlegen können wir nur Tatsachenbehauptungen – das macht sie aus.
Argumentierte Überzeugungen, wie wir sie zuhauf bei der „Democracy Intelligence gGmbH“ finden, sind jedenfalls keine Beweise.
Vielleicht gibt es mal ein Einsehen? Auch Andersdenkende dürfen ihre Meinungen äußern – das sollte die „Democracy Intelligence gGmbH“ vielleicht einmal akzeptieren. Es ist unlauter, Meinungen anderer als Behauptungen zu missdeuten und sie ihnen dann als unwahr vorzuwerfen. Und es ist nicht gemeinnützig, die Meinungsäußerungen anderer zu tadeln und ihnen abgeschwächte Formulierungen im Konjunktiv zu empfehlen, selbst aber parteiisch in die Meinungsbildung einzugreifen und andere so unsachlich und unter unzutreffenden Annahmen herabzuwürdigen, dass wir fast von Populismus sprechen könnten.
Andererseits dürfte im Falle dieser Einsicht das Konzept in sich zusammenbrechen, denn es geht ja eben darum, Meinungen zu bewerten.
Flexibles Codebuch
Na ja. Das ist im Grunde das Hauptproblem: Die „Democracy Intelligence gGmbH“ verkauft uns legitime Meinungsäußerungen als falsche Tatsachenbehauptungen. Und sie verkauft uns Argumentationen als Beweise. Das ist alles nichts Neues. Das sind die alten Kritikpunkte. Oft öffentlich angeführt, ohne dass sie verfangen.
Eines ist durch diese Änderung der ursprünglichen Einordnung jedenfalls klar geworden: Die Bewertungen sind offenbar doch sehr flexibel. So eindeutig lässt sich das angeblich objektive Codebuch wohl doch nicht lesen. Auf Kritik hin wird so eine Einschätzung einfach abgeändert. Das Codebuch lässt sich dann wohl doch weiter auslegen und ist damit doch nicht so wissenschaftlich, wie es angeblich ist.

Spahn müsste genauso wie andere, die ihre Meinung zu einem Thema äußern in der Score-Skala bei A++ landen, wenn wir diese Lange-Score ernst nähmen. Und: Lange und seine Democracy Intelligence gGmbH liefern vielmehr eine perfekte Vorlage für neue Diktaturen und identitäre Dominanzen im Score- und Klickzeitalter. Motto: Ich sage Dir, ob Deine Meinung stimmt. Anderenfalls alarmiere ich die Meinungspolizei. Das wäre dann Langes ICE-Patrouillen-System. Wie Nordkorea, China oder dereinst KGB und Stasi-Staat DDR. Wie gesagt: Die Identitären freuen sich. Demokratie wird extrem geschwächt und leise beseitigt. Warum leise? Niemand bemerkt diese perfide Art, Vorschriften dafür zu verbreiten, ob eine Meinung genehm ist oder nicht.
Langes Score dürfte nur eines bewerten: Haben wir es mit einer Meinung zu tun, oder sprechen wir über Tatsachen? Mehr nicht. Das Problem für Lange: Um das zu beurteilen, dafür benötigen wir keinen Score, sondern Medien- und Informationskompetenz.