Bei unserer Ausbildung heute zum Thema Informationskompetenz in Starnberg haben wir über Wissenschaftstheorie gesprochen und darüber, woher wir wissen, was wir wissen. Unter anderem war auch die Homöopathie ein Thema inklusive der Frage, inwieweit Menschen darauf vertrauen können oder nicht.
Mein Vorschlag ist: Wir prüfen das Ganze einfach wissenschaftlich.
Wann gilt ein Präparat als wirksam?
Damit ein Präparat als wirksam gilt und als Medikament zugelassen wird, muss es mehrere Kriterien erfüllen:
- Zum Beispiel darf es keine ethischen Bedenken geben, ein bestimmtes Präparat an Menschen zu testen, denn letzten Endes machen wir ja einen Menschenversuch. Wir geben Menschen ein Präparat, das bisher noch nicht gesichert wirksam ist und von dem wir nicht wissen, ob die Risiken in einem vernünftigen Verhältnis zur Wirksamkeit stehen. Daher entscheidet die Ethikkommission anhand des Studienkonzeptes, ob es ethisch vertretbar ist, eine Studie zu dem jeweiligen Präparat durchzuführen.
- Dann geht es um die Frage, wie wirksam das Produkt ist. Also: Ist es wirksamer als ein Placebo unter denselben Bedingungen? Daher gibt es erstens eine Interventionsgruppe: Sie bekommt das zu überprüfende Präparat. Und es gibt zweitens eine Kontrollgruppe: Sie bekommt das Placebo, also eine Verabreichung ohne Wirkstoff. Nach dem Versuch wird gemessen, wie es um die Wirksamkeit bei beiden Gruppen steht.
- Drittens geht es eben darum, ob die Wirksamkeit des Präparats in einem vernünftigen Verhältnis steht zu Nebenwirkungen des Präparats. Das Präparat darf nicht unangemessen schädlich sein. Beim Beispiel Chemotherapie sehen wir sehr gut: Wir haben es mit zugelassenen Medikamenten zu tun, die heftige Nebenwirkungen haben. Gleichwohl sind die Präparate zugelassen, weil der Nutzen die Nebenwirkungen aus Sicht von Wissenschaft und Behörden überwiegt.
Bei der Frage, ob unser Studienkonzept wissenschaftlich geeignet ist, hilft übrigens zum Beispiel das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), bei dem wir den Zulassungsantrag am Ende auch einreichen können. Es gibt auch Behörden auf EU-Ebene und in den USA und woanders.
Es geht nicht um anekdotische Evidenz
Immer wieder hören wir das Argument: „Ich kenne jemanden, der oder die Nebenwirkungen erlitten hat. Und deswegen ist das Präparat schlecht, es hätte nie zugelassen werden dürfen.“ Dieses Phänomen nennt sich „anekdotische Evidenz“ – jemand bezieht sich auf einen Einzelfall und leitet daraus eine Aussage über das Präparat als solches ab.
Doch worum es der Forschung geht, ist nicht der Einzelfall. Es geht nicht darum, dass einmal jemand eine Nebenwirkung erleidet, sondern es geht um die Verteilung insgesamt. Hat ein Präparat, das am Ende viele tausend Menschen bekommen, in der Gesamtheit einen Nutzen, der im Vergleich zu den Nebenwirkungen vertretbar ist?
Der Wirkstoff hinterlässt heilsame Informationen
Und jetzt nehmen wir das Beispiel eines homöopathischen Präparates. Die Homöopathie gründet auf einer Idee von Samuel Hahnemann von 1796 und sagt heute im Grunde: Ein Zuckerkügelchen mit einer Substanz, die zuvor „potenziert“ wurde, also praktisch bis ins annähernd Unendliche verdünnt, heilt. Sodass die Wissenschaft sagt, dass im Grunde kaum noch etwas von diesem Wirkstoff in dem Zuckerkügelchen enthalten sein kann.
Gleichwohl, sagen die Vertreter der Homöopathie, wirkt dieses Kügelchen aufgrund der Informationen, die diese potenzierte Substanz in dem Kügelchen hinterlassen hat. Diese seien entsprechend heilsam.
Ob wir für oder gegen die Homöopathie sind, spielt dabei keine Rolle. Denn wir können auch einfach messen, ob ein homöopathisches Präparat wirksam ist oder nicht. Meinungen zu dem Thema erübrigen sich dann.
Studienkonzept zum Wirksamkeitsnachweis von Homöopathie
Die Wirksamkeit eines homöopathischen Präparates lässt sich ganz einfach untersuchen. Wir gehen genauso vor wie bei jedem anderen Präparat:
- Die Interventionsgruppe bekommt das Kügelchen mit der Substanz, die der Anbieter als Wirkstoff bezeichnet.
- Die Kontrollgruppe bekommt einfach nur ein Kügelchen aus Zucker.
Die Kügelchen von Interventionsgruppe und Kontrollgruppe sind einander zum Verwechseln ähnlich. Sie unterscheiden sich nur darin, dass in den Kügelchen der Interventionsgruppe der potenzierte angebliche Wirkstoff vorhanden ist und in den Kügelchen der Kontrollgruppe nicht. Dieser Unterschied ist für niemanden wahrnehmbar.
Niemand weiß, in welcher Gruppe er/sie ist
Zudem weiß niemand unter den Probanden, in welcher Gruppe er ist („Blindstudie“).
Von beispielsweise 2.000 Probanden fallen 1.000 in die Interventionsgruppe und 1.000 in die Kontrollgruppe. Wer in welche Gruppe kommt, entscheidet ein Zufallsverfahren.
Da schon die gesamte Stichprobe nach einheitlichen Kriterien ermittelt wurde, sind automatisch auch die Gruppen gleich zusammengesetzt. Wir haben also am Schluss in der Interventionsgruppe die gleiche Verteilung wie in der Kontrollgruppe.
Dann führen wir die Studie durch.
Der Glaube an die Wirksamkeit ist logisch ausgeklammert
Indem wir der Kontrollgruppe ein Placebo geben, nivellieren wir sämtliche Autosuggestionseffekte. Also beispielsweise, dass jemand nur deswegen gesund wird, weil er weiß oder glaubt, dass er ein Medikament bekommt. Diese Effekte gibt es, sie sind bekannt als Placebo-Effekt. Durch unser Setting tritt dieser Effekt in beiden Gruppen gleichermaßen auf und nivelliert sich dadurch.
Auch schließen wir dadurch aus, dass der Glaube an die Wirksamkeit der Homöopathie eine Rolle spielt. Denn wer auch immer in einer der Gruppen diesem Glauben anhängt: Es gibt von diesen Vertretern in der Interventionsgruppe genauso viele wie in der Kontrollgruppe. Und der Glaube an die Homöopathie kann sich ja schlecht auswirken, wenn jemand gar kein homöopathisches Präparat bekommt, sondern nur ein Zuckerkügelchen.
Später messen wir, bei wie vielen Probanden in jeder Gruppe sich die Erkrankung gelindert hat oder sogar verschwunden ist. Und bei wie vielen eben nicht.
Es geht um signifikant höhere Wirksamkeit
Es geht bei solchen Studien streng genommen nicht darum, zu sagen, ob ein Präparat wirkt. Es geht darum, zu sagen, ob das Präparat signifikant wirksamer ist als das Placebo.
Also: Wie viele Prozent der Probanden in der Interventionsgruppe werden gesund und wie viele Prozent in der Kontrollgruppe werden gesund? Wir vergleichen die Zahlen.
Wenn die Prozentzahl in der Interventionsgruppe deutlich höher ist als die in der Kontrollgruppe, können wir sagen: Das Präparat hat eine höhere Wirksamkeit als das Placebo.
Wissenschaftlicher Nachweis macht „Schulmedizin“
Das bedeutet in keiner Weise, dass dieses Präparat bei allen wirkt. Und es bedeutet auch nicht, dass das Placebo bei niemandem wirkt. Darum geht es auch nicht. Es geht vereinfacht gesagt nur um die Frage, …
- ob das Präparat im Vergleich der Gruppen signifikant wirksamer ist als das Placebo
- und, wenn ja, ob die Signifikanz ausreichend groß ist, um ein Präparat gemessen an den negativen Folgen zuzulassen.
Lässt der Hersteller eines homöopathischen Präparates also eine solche Studie von einem unabhängigen Forschungsinstitut durchführen und kommt dabei heraus, dass bei den Probanden der Interventionsgruppe die Wirksamkeit signifikant höher ist als bei den Probanden der Kontrollgruppe, ist das homöopathische Präparat keine „Alternativmedizin“ mehr. Denn es ist nach wissenschaftlichen Maßstäben signifikant wirksamer als das Placebo und damit „Schulmedizin“, also nach Evidenzkriterien gemessen.
Auch Salbeitee-Inhalationen bei Bronchitis sind signifikant wirksamer als Inhalationen mit heißem Wasser, weshalb Salbeitee-Inhalationen in gewisser Weise auch „Schulmedizin“ sind. Also „Medizin“.

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