Nun ist auch der niedersächsische AfD-Landesverband für gesichert rechtsextremistisch erklärt – was zur Frage führt: Was ist eigentlich mit dem AfD-Verbot? Kommt es, kommt es nicht? Warum ist nicht längst ein Antrag gestellt? Tja – zwei wichtige Verfahren sind noch abzuwarten: einmal vor dem Verwaltungsgericht Köln und dann die Verfassungsbeschwerde wegen der Verdachtsfall-Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht. In dieser Podcastfolge geht es um den Stand der Dinge, den Kontext und um Parallelen zur Sozialistischen Reichspartei (SRP), die 1952 verboten wurde. Inklusive Ausflug zu Argumenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, etwa dass schon Formulierungen wie „Kartellparteien“ Angriffe auf die Demokratie sind. Und zum Schluss noch die simple Überlegung: Gegen eine neue Partei spricht gar nichts – nur sollte sie vielleicht ohne ständige NS-Koketterien und ohne ständige Verunglimpfungen ihrer politischen Gegner auskommen.
Links aus dieser Folge:
Niedersächsische AfD „gesichert rechtsextremistisch“
Beschluss BVerwG 6 B 23.24 vom 20. Mai 2025 mit zahlreichen Hinweisen für andere Gerichte
Parteiverbot der Sozialistischen Reichspartei durch das BVerfG 1952
Zur Podcastfolge 232 über Manipulation
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