Kryptischer Brief vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Man habe im Jahr 2013 das nationale Lastschrifteinzugsverfahren durch das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren abgelöst. Ein Mandat verfalle, wenn es nach seiner Erteilung 36 Monate lang nicht für Einzüge benutzt werde. Die Frist für mein Mandat sei am 5. Mai 2017 ausgelaufen. „Ein Schutzrecht ist durch den Ablauf eines Mandats und die Fälligkeit der Gebühr nach dem 05.05.2017 vom Verfall durch Nichtzahlung bedroht. Hier sehen wir aktuellen Handlungsbedarf.“ Aufgelistet ein Aktenzeichen, die Spalten „Zustand“, „Gebührennr.“ und „Fälligkeit“ sind leer. Anruf beim DPMA.
Baum: Hä, was?
DPMA: Aktenzeichen?
Baum: Aktenzeichen.
DPMA: Das ist ja nur wegen des SEPA-Lastschriftmandats. Neues EU-Recht.
Baum: Aha. Muss ich was zahlen? Hab ich was versäumt?
DPMA: Nein, alles in Ordnung. Sie haben das 2014 bezahlt.
Baum: Supi! Dann richten wir halt ruckizucki ein neues Lastschriftmandat ein, da kenn ich nix.
DPMA: Das hat wenig Sinn.
Baum: Warum? Sie schreiben doch: Dringender Handlungsbedarf.
DPMA: Die Gebühr ist ja erst wieder 2024 fällig.
Baum: Na und?
DPMA: Wenn Sie jetzt ein Lastschriftmandat erteilen, verfällt das doch 2020 wieder. Neues EU-Recht.
Baum: Dann leg ich mir das auf Termin und erteile das Mandat 2023?
DPMA: Das können Sie machen. Dann verfällt es halt wieder 2027.
Deutsche Behörden, EU-Behörden – es mangelt ihnen nicht am Blick fürs Detail. Es mangelt ihnen am Blick für den Sinn. Ein Lastschriftmandat, mit dem ich alle zehn Jahre eine Gebühr einziehen lassen will, verfällt nach drei Jahren, und beide Fristen hat jeweils eine Behörde ausgeheckt? Das nenne ich mal Absprache. Und den Behörden mangelt es auch nicht an der Fähigkeit, komplizierte Briefe zu schreiben – es mangelt ihnen an der Fähigkeit, einfach mal zu sagen, was los ist.
Wie wäre es damit:
Sehr geehrter Herr Baum,
Ihr SEPA-Lastschriftmandat für o.g. Aktenzeichen ist am 5. Mai 2017 abgelaufen. Fällig ist die nächste Zahlung am 5. Mai 2024. Da SEPA-Lastschriftmandate jeweils nur drei Jahre gelten, sollten Sie frühestens am 6. Mai 2021 ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Alternativ können Sie den Betrag auch überweisen. Im Augenblick ist nichts Dringendes zu tun.
Ihr DPMA
Oder:
Sehr geehrter Herr Baum,
während Markengebühren alle zehn Jahre fällig sind, gilt ein SEPA-Lastschriftmandat nur für drei Jahre, sofern es in dieser Zeit nicht genutzt wird. Für Inhaber weniger Marken ist dies ärgerlich, weil sie ihre Gebührenzahlungen auf Termin legen müssen.
Und so weiter.
Ihr DPMA
Also einfach menschlich, normal, nicht bürokratisch und technokratisch. Nicht von Obrigkeit zu Untertan, sondern unprätentiös eben.
Und diesen Brief brauche ich streng genommen nicht jetzt, wo das Mandat ausgelaufen ist, sondern kurz vor der nächsten Fälligkeit. Wobei ich natürlich weiß, dass der Brief auch Markeninhabern helfen soll, die mehrere Marken mit unterschiedlichsten Fälligkeiten haben. Aber auch das lässt sich so formulieren, dass nicht zu Beginn die Tatsache steht, dass das DPMA das nationale Lastschriftverfahren 2013 durch SEPA ersetzt hat, sondern dass das für den Gebührenzahler Relevante vorne steht:
Sehr geehrter Herr Baum,
während Markengebühren alle zehn Jahre fällig sind, gilt ein SEPA-Lastschriftmandat nur für drei Jahre, sofern es in dieser Zeit nicht genutzt wird. Je nachdem, wie viele Marken mit welchen Fälligkeiten Sie besitzen, kann das bedeuten, dass Ihr Lastschriftmandat ohne Ihr Wissen endet und Ihre Marke mangels Zahlung der Gebühren ihren Schutz verliert.
Und dann ins Thema mit den individuellen Informationen.
Ihr DPMA
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